Risikominderung

Risikomindernde Wirkung latenter Steuern

Die Standardformel zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung nach Solvency II berücksichtigt einen möglichen Ausgleich von unerwarteten Verlusten. Zum einen erfolgt dies durch eine gleichzeitige Reduzierung der versicherungstechnischen Rückstellungen (in Form einer Reduzierung der zukünftigen Überschussbeteiligung). Zum anderen wird ebenfalls die Verlustausgleichsfähigkeit durch latente Steuern – auch risikomindernde Wirkung latenter Steuern genannt – einbezogen.

Modul „Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern“

Das Modul „Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern“ ist ein Bestandteil der Standardformel zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung. Es berücksichtigt gemäß § 108 Abs. 1 VAG bzw. Art. 108 SII-RL einen möglichen Ausgleich von unerwarteten Verlusten durch eine gleichzeitige Reduzierung der versicherungstechnischen Rückstellungen (in Form einer Reduzierung der zukünftigen Überschussbeteiligung) und latenter Steuern.

Latente Steuern und deren risikomindernde Wirkung - Status Quo und Auswirkungen der DVO-Änderungen

Wir freuen uns Ihnen den Foliensatz zum Vortrag „Latente Steuern und deren risikomindernde Wirkung – Status Quo und Auswirkungen der DVO-Änderungen“ zur Verfügung zu stellen, in welchem Dr. Matthias Wolf von der DEVK über die Auswirkungen der Anpassungen der Delegierten Verordnung auf die risikomindernde Wirkung der latenten Steuern zum diesjährigen Solvara Anwendertreffen referierte.

Risikomindernde Wirkung der zukünftigen Überschussbeteiligung

Die zukünftige Überschussbeteiligung kann einen wichtigen Einfluss auf das Risikokapital eines Versicherungsunternehmens haben. Sie ist der Höhe nach nicht garantiert und kann so in einer Stressbetrachtung unter Beachtung der rechtlichen Mindestanforderungen zum Verlustausgleich herangezogen werden. Daraus erklärt sich ihre risikomindernde Wirkung für die szenariobasierten Berechnungen der Kapitalanforderungen.