CEIOPS (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors), ein Zusammenschluss der europäischen Aufsichtsbehörden für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, wurde 2003 von der EU-Kommission bereits Jahre vor der Finanzkrise eingerichtet und ist seit 2009 mit der Reform des europäischen Versicherungsaufsichtsrechts, dem Solvency II-Projekt, beauftragt. Aus dem bisher nur beratenden Komitee wurde im Rahmen der Aufsichtsreform vom 1.1.2011 eine Behörde, die EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) heißt und ihren Sitz in Frankfurt am Main hat. Zum neuen Vorsitzenden des Komitees wurde 2009 der Portugiese Gabriel Bernardino gewählt. Er übernahm das Amt von Dr. Thomas Steffen (BaFin).
CEIOPS selbst hatte keine Befugnisse zur Durchsetzung eines einheitlichen EU-Aufsichtsrechts oder zur Schlichtung einer Krise und war nur befugt, unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen zu verabschieden. Mit der Umwandlung von CEIOPS zur europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA ist eine Ausdehnung von Kompetenzen verbunden: So kann EIOPA bindende Einzelentscheidungen an Versicherungsinstitute richten und soll bei Meinungsunterschieden zwischen nationalen Aufsichtsbehörden schlichten. Um im Krisenfall die Stabilität der Finanzmärkte zu sichern, hat EIOPA besondere Befugnisse bekommen und kann dadurch im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die nationalen Aufsichtsbehörden mit einfacher Mehrheit zu Maßnahmen verpflichten. Die Europäische Kommission betont, dass der Schwerpunkt der täglichen Aufsicht über Versicherungen – trotz der erweiterten Kompetenzen von EIOPA – nach wie vor bei den nationalen Aufsichtsbehörden liegen soll. Das Subsidiaritätsprinzip bleibt damit gewahrt.
Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind (Art. 5 EU (ex-Artikel 5 EGV)).
Zu den Aufgaben von EIOPA gehören außerdem die Umsetzung von verbindlichen technischen Standards in festgelegten Bereichen (die „keine politischen Entscheidungen“ betreffen dürfen) und die Installierung eines einheitlichen EU-Regelwerkes. Dadurch sollen künftig Wettbewerbsverzerrungen vermieden und die Qualität der Aufsicht sicher gestellt werden.
EIOPA setzt sich aus einem Aufsichtsorgan, einem Verwaltungsrat, einem Vorsitzenden, einem Exekutivdirektor und einem Beschwerdeausschuss zusammen. Das Aufsichtsorgan ist das zentrale Gremium der EIOPA und entscheidet über Standards, Leitlinien und Empfehlungen.