Übersicht über Säule I
Die erste Säule enthält Regelungen zur marktnahen Bewertung von Aktiva und Passiva, insbesondere zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und zu den tatsächlich vorhandenen Eigenmitteln (eligible own funds). Die Eigenmittel werden als Differenz der zwischen den marktnah bewerteten Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten auf Basis der Solvabilitätsübersicht bestimmt. Das Solvency Capital Requirement (SCR) beschreibt dabei die regulatorische Solvenzkapitalanforderung.