Die erste Säule enthält Regelungen zur marktnahen Bewertung von Aktiva und Passiva, insbesondere zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und zu den tatsächlich vorhandenen Eigenmitteln (eligible own funds). Die Eigenmittel werden als Differenz der zwischen den marktnah bewerteten Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten auf Basis der Solvabilitätsübersicht bestimmt. Das Solvency Capital Requirement (SCR) beschreibt dabei die regulatorische Solvenzkapitalanforderung. Sie kann entweder unter Verwendung einer vorgegebenen Standardformel oder durch ein vom jeweiligen Unternehmen entwickeltes internes Modell berechnet werden. Die Bedeckungsquote beschreibt das Verhältnis der Eigenmittel zu der Solvenzkapitalanforderung. Die Mindestkapitalanforderung (Minimum Capital Requirement, MCR) beschreibt die regulatorische Untergrenze des zu haltenden Solvenzkapitals. Es stellt die letzte aufsichtsrechtliche Eingriffsschwelle dar, bevor dem Unternehmen die Erlaubnis entzogen wird.