Die Komitologie-Ausschüsse sind für den Erlass der Durchführungsbestimmungen von EU-Rechtsakten, z.B. EU-Richtlinien und hier insbesondere die Solvency II-Richtlinie mit Hilfe des Lamfalussy-Verfahrens, verantwortlich.
Grundsätzlich sind die Mitgliedstaaten der EU allein für die Durchführung von europäischen Rechtsakten zuständig. In der Praxis findet diese Implementierung jedoch in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission statt, da sie größere Kenntnis in den komplizierten Einführungsprozessen hat. Diese Zusammenarbeit wird durch die Komitologie-Ausschüsse unterstützt, die mit Delegierten der Mitgliedstaaten besetzt sind
In den Komitologie-Ausschüssen macht die Europäische Kommission Vorschläge für die Implementierung der Gesetzesvorhaben, die die Mitgliedstaaten bewilligen oder ablehnen können. Die Komitologie-Ausschüsse treten in regelmäßigen Abständen zusammen und achten darauf, dass sowohl länderspezifische Eigenheiten bei der Gesetzgebung als auch aktuelle Entwicklungen bei der Durchführung europäischer Gesetze berücksichtigt werden.
Der Fachbegriff „Komitologie“ erschien das erste Mal 1957 im Buch „Parkinsons Gesetz und andere Untersuchungen über die Verwaltung“ von Cyril Northcote Parkinson und war ein Synonym für „Ausschusslehre“.