Der Bericht zur Solvenz- und Finanzlage soll in allgemeinverständlicher Form die Öffentlichkeit über die Finanzlage, die Risiken sowie die allgemeine Geschäftsentwicklung des Versicherungsunternehmens informieren. Dies schafft Transparenz für den (öffentlichen) Adressatenkreis. Zum Adressatenkreis gehören
- Versicherungsunternehmen / -konzerne,
- Versicherungsnehmer
- Rating-Agenturen,
- Investoren sowie
- Aufsichtsbehörden.
Die Struktur des SFCR ist durch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35, Anhang XX vorgegebenen und identisch zum regelmäßigen aufsichtlichen Bericht (Regular Supervisory Reporting – kurz: RSR). Inhaltlich werden jedoch durch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 und den weiteren regulatorischen Vorgaben verschiedene Fragestellungen und Anforderungen zu den Themen gestellt, die in dem jeweiligen Bericht abzuarbeiten sind. Somit sollte zwischen den Berichten eine Konsistenz bestehen und mögliche inhaltliche Wiederholungen vermieden werden
Für die Veröffentlichung gibt EIOPA gemäß Artikel 301 der Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 entsprechende Medien vor. Das Internet wird als bevorzugtes Medium der Wahl definiert. Sofern das Versicherungsunternehmen bzw. ‑gruppen über eine Webseite verfügen, ist die Veröffentlichung des SFCR-Berichtes sowie dessen Änderungen auf der Website vorzunehmen. Unternehmen, für die eine Publikation im Internet aufgrund einer fehlenden Webpräsenz nicht möglich ist, müssen auf Anfrage den SFCR in gedruckter Form und auf postalischen Weg dem Interessenten zur Verfügung stellen.
Anders als beim RSR ist der SFCR jährlich und vollumfänglich zu publizieren. Entstehen Veränderungen innerhalb des Jahres, so ist der Bericht anzupassen und erneut zu veröffentlichen.
Die folgende Tabelle verdeutlicht die Unterschiede und Gemeinsamkeiten des Berichtes zur Solvenz- und Finanzlage zwischen Deutschland und Österreich.