Das Solvency II-Säulenmodell

Das Solvency II-Säulenmodell

Übersicht über Säule III

In der dritten Säule werden zur Förderung der Marktdisziplin Vorschriften zur Offenlegung sowohl gegenüber der Öffentlichkeit (public disclosure) als auch gegenüber der Aufsichtsbehörde (supervisory reporting) formuliert. Hierbei kann zwischen quantitativer und qualitativer Berichterstattung differenziert werden.

Übersicht über Säule I

Die erste Säule enthält Regelungen zur marktnahen Bewertung von Aktiva und Passiva, insbesondere zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und zu den tatsächlich vorhandenen Eigenmitteln (eligible own funds). Die Eigenmittel werden als Differenz der zwischen den marktnah bewerteten Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten auf Basis der Solvabilitätsübersicht bestimmt. Das Solvency Capital Requirement (SCR) beschreibt dabei die regulatorische Solvenzkapitalanforderung.

Risikomanagement

Mit Einführung von Solvency II wurde das Aufsichtsrecht im Hinblick auf die Corporate Governance erheblich ausgeweitet. Unter dem Abschnitt 3 „Geschäftsorganisation“ werden konkrete Aufgaben an den Vorstand im Hinblick auf mögliche Einrichtungspflichten gestellt. Demnach verlangt eine angemessene Geschäftsorganisation (Governance-System) eine solide und umsichtige Leitung des Unternehmens mit Anforderungen an

Versicherungstechnische Risiko Kranken

Krankenversicherungsverpflichtungen

Solvency II weist die Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen bestimmten Geschäftsbereichen zu. Entscheidend für diese Zuordnung ist die Art der aus den Verpflichtungen erwachsenden Risiken, die rechtliche Form der Verpflichtungen ist hinsichtlich der Art des Risikos nicht unbedingt von entscheidender Bedeutung (Art. 55, SII DV).

Risikomindernde Wirkung latenter Steuern

Die Standardformel zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung nach Solvency II berücksichtigt einen möglichen Ausgleich von unerwarteten Verlusten. Zum einen erfolgt dies durch eine gleichzeitige Reduzierung der versicherungstechnischen Rückstellungen (in Form einer Reduzierung der zukünftigen Überschussbeteiligung). Zum anderen wird ebenfalls die Verlustausgleichsfähigkeit durch latente Steuern – auch risikomindernde Wirkung latenter Steuern genannt – einbezogen.

Versicherungstechnisches Risiko Leben: Stornorisiko

Das Stornorisiko einer Lebensversicherung bildet einen Verlust oder eine nachteilige Veränderung der Versicherungsverbindlichkeiten ab, die sich aus Veränderungen in der Höhe oder der Volatilität der Quoten hinsichtlich Storno und Optionsausübung des Versicherungsnehmers (wie Kündigungen, Verlängerungen, Beitragsfreistellungen oder Beitragssenkung sowie Rückkauf von Versicherungsverträgen) ergeben. Das Stornorisiko ist also unternehmensindividuell – abhängig von der Produktgestaltung, Vertragslaufzeit, Vertriebswege etc.

Versicherungstechnisches Risiko Leben: Sterblichkeitsrisiko

Das Sterblichkeitsrisiko steht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Leben der versicherten Personen. Es beschreibt das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung des Werts der Versicherungsverbindlichkeiten, das sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder in der Volatilität der Ausscheideordnungen ergibt.