Ermittlung der Kapitalanforderungen für das Illiquiditätsprämienrisiko

Mit QIS 5 war bei der Bewertung der versicherungstechnischen Passiva die sogenannte Illiquiditätsprämie (IP) erstmalig zu berücksichtigen. Ziel ist es, bei der Bewertung der Kapitalanlagen und der versicherungstechnischen Passiva die gleichen Maßstäbe heranzuziehen. Das Illiquiditätsprämienrisiko – als Submodul des Marktrisikos – ermittelt, inwiefern ein Anstieg der Liquiditätseinschätzung auf den Märkten sich in der Bewertung der versicherungstechnischen Passiva niederschlägt und somit eine zusätzliche Kapitalanforderung definiert. Die ersten Ergebnisse der QIS 5 haben gezeigt, dass das Illiquiditätsprämienrisiko als Element des Marktrisikos – anders als das Zins- oder Spreadrisiko – keine exponierte Stellung einnimmt.

Das Illiquiditätsprämienrisiko

Das Illiquiditätsprämienrisiko stellt ein neues Submodul des Marktrisikos dar und wurde erstmalig im Rahmen von QIS 5 bewertet.

Die Technical Specifications zu QIS 5 definieren in SCR 5.128 zunächst, dass die Illiquiditätsprämie auf den Finanzmärkten bei der Bewertung der versicherungstechnischen Passiva heranzuziehen ist. Das Illiquiditätsprämienrisiko selbst ist dann Gegenstand des Marktrisikos. Gemäß SCR 5.129 erwächst das Illiquiditätsprämienrisiko aus der Möglichkeit eines Absinkens der Illiquiditätsprämie, die in eine Erhöhung der versicherungstechnischen Passiva mündet

Die Kapitalanforderung wird konkret auf Basis der Vorgabe formuliert, dass sich der Wert der Best Estimate Rückstellung – aufgrund eines Absinkens der Illiquiditätsprämie um 65 % (QIS 5 Technical Specifications SCR 5.134) - erhöht.

Das Risiko der Illiquidität auf der Aktivseite ist Gegenstand des Spreadrisikos, so dass diese daher hier unberücksichtigt bleibt.

Bewertung des Illiquiditätsprämienrisikos

Die Kapitalanforderung des Illiquiditätsprämienrisikos wird gemäß SCR 5.132 der Technical Specifications zu QIS 5 wie folgt ermittelt:

MKTIP = max(ΔNAVIP-Schock; 0).

Dies vollzieht sich prinzipiell in zwei Schritten.

Die wesentliche Grundlage stellt zunächst die Bewertung der versicherungstechnischen Passiva unter Berücksichtigung der Illiquiditätsprämie des jeweiligen Bucket (keine IP, 50 % IP, 75 % IP, 100 % IP) im Rahmen der Diskontierung dar. Das Ergebnis ist die Best Estimate Rückstellung, die in der Solvency-II-Bilanz anzusetzen ist. Hieraus ist der Net Asset Value (NAV) für das „Marktwertszenario“ ohne Schock zu ermitteln

Anschließend sind die versicherungstechnischen Passiva erneut, auf Basis der um 65 % IP-Schock nach unten verschobenen Zinsstrukturkurve des jeweiligen relevanten Buckets, zu bewerten. Auch für dieses Schockszenario ist nun der NAV zu errechnen.

Die Ermittlung der Veränderung des NAV zwischen Schockszenario und Marktwertszenario quantifiziert die Höhe des Illiquiditätsprämienrisikos.

Das Risiko ist sowohl brutto als auch unter Berücksichtigung der risikomindernden Wirkung der Anpassung der zukünftigen Überschussbeteiligung zu bewerten.

Perspektive

Die Berücksichtigung der Illiquiditätsprämie bei der Bewertung der versicherungstechnischen Passiva wurde von der Branche – trotz des erhöhten Bearbeitungsaufwandes – positiv zur Kenntnis genommen

Vor dem Bewertungshintergrund wird es interessant sein, wie die Phase II des IFRS 4 dieses Thema löst. Prinzipiell ist zu hoffen, dass die Bewertung der versicherungstechnischen Passiva zwischen Solvency II und IFRS nicht auseinander läuft.

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