Andreas Penzel, ISS Software GmbH

Andreas Penzel

Andreas Penzel, geboren 1969 in Köln, studierte Betriebswirtschafts­lehre an der Universität zu Köln.

Nach seinem Studium begann er seine Tätigkeit als Berater im Bereich Insurance bei der Mummert + Partner Unternehmensberatung AG.

Seit 2002 arbeitet er für die ISS Software GmbH.
Berufsbegleitend absolvierte er das CINA-Zertifikat für internationale Bilanzierung.
Als Leiter des Themenmanagements ist er bei ISS Software GmbH u. a. für die inhaltliche Entwicklung von Solvency II, Risikomanagement und IAS/IFRS verantwortlich und leitet außerdem das Projekt SOLVARA – Erstellung einer Standardsoftwarelösung für die Anforderungen aus Solvency II.

Solvency II für Versicherungsunternehmen und Einrichtungen betrieblicher Altersversorgung

Kennen Sie noch den Dauerbrenner der letzten Jahre? „Wann kommt denn nun endlich Solvency II?“ – „Na, Solvency II kommt doch in zwei Jahren….“ Diese Antwort hatte nach all den Verschiebungen des Projekts schon fast Allgemeingültigkeit. Am 01.01.2016 erfolgte nun der offizielle Startschuss für das neue Aufsichtssystem Solvency II. Das Erreichen dieses Meilensteins bedeutete das Ende einer langen und von sehr hoher Dynamik geprägten Vorbereitungszeit mit vielen Kontroversen.

Quo Vadis Solvency II für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung?

EIOPA startete im Mai 2015 die zweite QIS für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung – parallel zum Stress-Test. Als Abgabetermin ist der 10. August 2015 terminiert worden. Die erste QIS für Pensionskassen war von Mitte Oktober bis zum 17. Dezember 2012 durchgeführt worden. Mit der zweiten QIS hat EIOPA ein klares Zeichen gesetzt, dass man Solvency II aufgrund des Level-Playing-Field-Gedankens auch für Unternehmen der EbAV einführen möchte.

Die Offenlegungspflichten im Überblick – Qualitative Berichterstattung

Das aufsichtsrechtliche Berichtswesen nach Solvency II – ursprünglich definiert im Consultation Paper 58 – fordert ein differenzierteres Reporting, das deutlich über einen Bericht zur Solvenzlage hinausgeht.

Die planmäßige Berichterstattung der Versicherungsunternehmen an die Versicherungs-aufsicht erfolgt über das regelmäßige Regular Supervisory Reporting (kurz: RSR) .

Das Aufsichtsberichtswesen (Regular Supervisory Reporting – kurz: RSR)

Die planmäßige Berichterstattung vom Versicherungsunternehmen an die Versicherungsaufsicht erfolgt über den Aufsichtsbericht (Artikel 35, Rahmenrichtlinie). Er ist auf jährlicher Basis als qualitativer Bericht zu erstellen und soll insbeson­dere als Grundlage für das aufsichtliche Überprü­fungsverfahren (Supervisory Review Process) sowie für den Dialog zwischen Versicherungs­aufsicht und Versicherungsunternehmen dienen.

Berichterstattung nach Solvency II - Herausforderungen für die Datenhaltung

Wir freuen uns Ihnen den Foliensatz zum Vortrag „Berichterstattung nach Solvency II - Herausforderungen für die Datenhaltung“, den Andreas Penzel (Steria Mummert ISS GmbH) auf der 3. EUROFORUM-Jahrestagung „Anlageverordnung & Solvency II“ am 24. Januar 2013 in Köln gehalten hat, anbieten zu können.

Berichterstattung nach Solvency II

Herausforderungen für die Datenhaltung

  • 24.01.2013
  • Andreas Penzel

QIS für Pensionskassen gestartet

Mitte Oktober startete die erste QIS für Pensionskassen. Die Abgabe soll bis zum 17. Dezember 2012 erfolgen. Der Aufbau der Standardformel für Pensionskassen orientiert sich dabei sehr stark an der für Versicherungsunternehmen.

Mitte Oktober startete die erste QIS für Pensionskassen. Die Abgabe soll bis zum 17. Dezember 2012 erfolgen. Der Aufbau der Standardformel für Pensionskassen orientiert sich dabei sehr stark an der für Versicherungsunternehmen.

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