Meldeterminplan für Solvency II ändert sich

Die EU-Mitgliedsstaaten müssen Solvency II bis Ende 2012 in nationales Recht umsetzen. Aller Voraussicht nach werden die technischen Standards erst Anfang 2013 veröffentlicht. Damit wird 2013 ein Übergangsjahr werden und die volle Anwendung von Solvency II erst zum 1. Januar 2014 und damit ein Jahr später in Kraft gesetzt als vorgesehen. Für das Übergangsjahr wird auch über einen Testlauf diskutiert.

Dies kündigte Karel Van Hulle, Referat Versicherung und Renten DG Binnenmarkt und Dienstleistungen Europäische Kommission, bei der EU-Kommission für das Projekt Solvency II zuständig, bei einer Konferenz der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) in Bonn am 13.10.2011 an. Die Kommission plant, Ende Oktober 2011 den Entwurf für die Durchführungsmaßnahmen zu Solvency II – basierend auf den Ergebnissen von QIS 5 – vorzulegen. Anschließend wird die EU-Kommission die neuen Regeln auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüfen. Eine QIS 6, durchgeführt von der EU-Kommission, wird es nicht geben

Allerdings avisierte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Dr. Axel Wehling, einen GDV-Feldtest zur SCR-Berechnung. Damit sollen die deutschen Versicherer die veränderten Regeln in einer weiteren Auswirkungsstudie – QIS 6 – auf ihre Praktikabilität hin testen und ihre Konsequenzen für die Kapitalanforderungen analysieren können.

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