Die Veränderungen des Überschusses der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten werden im Detail für die Eigenmittel, Investitionen und versicherungstechnischen Rückstellung analysiert. Trotz dieser unterschiedlichen Betrachtungsweisen sind die vier Meldeformulare
- S.29.01,
- S.29.02,
- S.29.03 sowie
- S.29.04
als Ganzes anzusehen. Die Meldeformulare sind jährlich zu melden. Gruppen sind von diesen Meldungen nicht betroffen.
Das Meldeformular S.29.01 verdeutlicht die Veränderungen der Basiseigenmittelbestandteile während des Berichtszeitraums, wie sie in den Vorlagen zu den Eigenmitteln (S.23.xx) dargestellt sind. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der Veränderung des Überschusses von Aktiva gegenüber der Passiva. Hierfür werden im S.29.01 zwei Analysen gemäß EIOPA Explanatory notes on reporting templates - Variation Analysis templates (EIOPA-17-403) vom 29 Juni 2017 durchgeführt:
1. „Analysis by nature“
2. „Analysis by origin“
Dabei basiert die erste Analyse vollständig auf den Informationen, die auch im Meldebogen S.23.01 angegeben werden. Hingegen wird bei der zweiten Analyse die Herkunft der Veränderungen einbezogen. D.h. Veränderungen im Zusammenhang mit
- Investitionen und finanziellen Verbindlichkeiten (detailliert im S.29.02),
- versicherungstechnischen Rückstellungen (detailliert im S.29.03 und S.29.04),
- den Kapitalbestandteilen, die nicht direkt durch die Ausübung der Geschäftstätigkeit beeinflusst werden,
- Steuern und Dividendenausschüttungen, im Einzelnen sowie
- sonstige, nicht an anderer Stelle erläuterte Veränderungen.
Die Veränderungen, die durch Investitionen und finanzielle Verbindlichkeiten begründet sind, werden im Meldeformular S.29.02 dargestellt. Dabei werden die Veränderungen in
- den Investitionen/Anlagen,
- eigenen Anteilen,
- finanziellen Verbindlichkeiten und
- nachrangigen Verbindlichkeiten
betrachtet. Zudem werden die Veränderungen aufgrund von
- Anlageerträgen (Dividenden, Zinsen, Mieten, Sonstige) und
- Anlageaufwendungen (einschließlich Zinsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten)
erfasst.
Das Meldeformular S.29.03 betrachtet die Änderungen aufgrund der versicherungstechnischen Rückstellungen jeweils getrennt in Leben- und Nicht-Leben-Geschäft. Dabei zählt Kranken nach Art der Leben zum Leben-Geschäft und Kranken nach Art der Schaden zum Nicht-Leben-Geschäft. Zudem wird unterschieden, ob die Berechnungen mit dem „Underwriting year approach“ (UWY, dt. Zeichnungsjahr) oder mit dem „Accident year approach“ (AY, dt. Anfalljahr) durchgeführt wurden. In diesem Meldeformular werden unter anderem die Veränderungen des besten Schätzwertes aufgrund
- der Aufzinsung,
- der projizierten Zu- und Abflüsse,
- der Erfahrung und anderer Quellen,
- geänderter nichtwirtschaftlicher Annahmen und
- von Änderungen des wirtschaftlichen Umfelds
erfasst.
Im Meldeformular S.29.04 erfolgt eine detailliertere Analyse der technischen Veränderungen je Geschäftsbereich. Grundsätzlich werden in diesem Meldeformular zwar die Informationen aus S.29.03 zusammengefasst, jedoch wird eine höhere Granularität mit der Aufteilung vor / während / nach der Periode für folgende Inhalte gefordert:
- Gebuchte Prämien bzw. verdiente/zu verdienende Prämien,
- Ansprüche und Leistungen - abzüglich Rückforderungen und eingeforderter Regressbeträge,
- Aufwendungen (in Bezug auf Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen),
- Veränderung des besten Schätzwerts,
- Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes,
- Anpassung der Bewertung der für fondsgebundene Verträge gehaltenen Vermögenswerte.
Analog zum Meldeformular S.29.03 wird differenziert zwischen dem „Underwriting year approach“ (UWY, dt. Zeichnungsjahr) und dem „Accident year approach“ (AY, dt. Anfalljahr).