In der fünften quantitativen Auswirkungsstudie zu Solvency II (QIS5) wurde die europäische Versicherungswirtschaft aufgefordert, die quantitativen Anforderungen des neuen Rahmenwerks in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung zu testen. Die Studienergebnisse werden in die Durchführungsmaßnahmen von Solvency II eingebracht.
Trotz des enormen Zeitdruck sowie der Komplexität der Testanforderungen hat die BaFin im Rahmen dieses Testlaufs Rückmeldungen von 251 Versicherungsunternehmen und 26 Unternehmensgruppen, die unter Bundesaufsicht stehen, erhalten. Die Teilnahmequote in Deutschland lag somit im europäischen Durchschnitt und oberhalb des von der Europäischen Kommission vorgegebenen Ziels von 60 %.
Die QIS5 wurde von der Europäischen Kommission als letzte breit angelegte Auswirkungsstudie zu Solvency II angekündigt. Sie war zum einen für alle Beteiligten eine Herausforderung und zum anderen hat sie allen Beteiligten deutlich gezeigt, wo noch Vorbereitungsbedarf besteht.
Der GDV plant auf Basis des vorliegenden Entwicklungsstandes für Anfang 2012 (Zeitraum voraussichtlich Anfang März bis Mitte April) die Durchführung einer nationalen QIS 6.
Lebensversicherung
In der Sparte Lebensversicherung (LV) berichteten viele Teilnehmer über technische Schwierigkeiten, die Rückstellungsbewertung auf Basis stochastischer Projektionen vorzunehmen. Insbesondere Unternehmen kleiner und mittlerer Größe haben deswegen einen deterministischen Ansatz gewählt. Dies hatte zur Folge, dass eine explizite Berücksichtigung von Management-Regeln nur sehr eingeschränkt möglich war. Ähnliche Schwierigkeiten traten bei der Bewertung von Optionen und Garantien auf, die oft nur über eine geschlossene Formel bewertet wurden. Darüber hinaus bereitete die von der QIS5-Testanleitung vorgegebene Segmentierung der versicherungstechnischen Rückstellungen Probleme, da sie eine Reallokation der auf Portfolio-Ebene ermittelten Überschussbeteiligung erforderlich macht.
Auch wenn in der LV sowohl der Solvenzkapitalbedarf als auch die Bedeckungsquoten beim Übergang von Solvency I zu Solvency II im Mittel nahezu unverändert bleiben, so ist doch ein deutlicher Rückgang sowohl der anrechnungsfähigen als auch der freien Eigenmittel zu verzeichnen. Hieran hat die marktnahe Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld einen wesentlichen Anteil. Diese werden nach Solvency II mit einer durch EIOPA vorgegebenen Zinsstrukturkurve ermittelt. Im Durchschnitt verlängern sich die Solvency-II-Rückstellungen um 7 % gegenüber den – in der QIS5 hypothetisch erfragten – Solvency-I-Rückstellungen. Diese Veränderung ist zum Einen auf die marktnahe Bewertung mit der QIS5-Zinsstrukturkurve sowie den – gegenläufig wirkenden – Wegfall von Sicherheiten aus der HGB-Bewertung, zum Anderen auf die Anrechnung von Teilen der künftigen Überschussbeteiligung in den Solvency-II-Rückstellungen zurückzuführen.
Die Eigenmittelposition der deutschen LV reagiert aufgrund der Langfristigkeit des Geschäfts und der Übernahme von Zinsgarantien gegenüber kleinen Veränderungen in der Zinsstrukturkurve höchst sensitiv
Insgesamt 13 Teilnehmer (17 %) zeigen Solvenzunterdeckungen nach der QIS5-Bewertung. Einige dieser Unternehmen zeichnen zurzeit kein Neugeschäft oder sind nur in sehr geringem Umfang tätig. Bei diesen fallen die marktkonsistent bewerteten versicherungstechnischen Rückstellungen höher aus als unter der gegenwärtigen Rechnungslegung. Darüber hinaus verschlechtert sich insbesondere die Solvenzposition von Lebensversicherern, deren Portfolio einen relativ hohen Anteil an Rentenprodukten mit Garantien sowie einen hohen Anteil an festverzinslichen Anlagen aufweist, was vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Niedrigzinsumfeldes zu Belastungen in den marktkonsistent bewerteten Rückstellungen führt.
Der Schwerpunkt der Risikoexponierung der deutschen LV liegt mit mehr als 80 % – erwartungsgemäß – eindeutig im Marktrisikobereich, dieser wiederum wird zu 60 % (diversifikationsbereinigt) vom Zinsänderungsrisiko dominiert. Vor dem Hintergrund der Zinsabhängigkeit der versicherungstechnischen Verpflichtungen in dieser Sparte überrascht dieses Ergebnis nicht weiter, ähnliches hatte sich bereits in vorangegangenen Auswirkungsstudien gezeigt. Bei den versicherungstechnischen Risiken dominieren das Storno- sowie das Langlebigkeitsrisiko. Kein QIS5-Teilnehmer sah sein Geschäft einem Revisionsrisiko unterworfen.
Mit Blick auf die Sparten Lebensversicherung plant der GDV eine Überarbeitung des Cashflow-Modells. Zunächst soll eine „Brückentechnologie“ – also eine erweiterte Fassung des Cashflow-Ansatzes – genutzt werden, aller Voraussicht nach auch schon für QIS 6. Perspektivisch soll diese durch einen stochastisches Modell abgelöst werden – dies nach aktuellem Informationsstand allerdings erst nach Einführung von Solvency II.
Krankenversicherung
In der Sparte Krankenversicherung (KV) ist nach QIS5-Bewertungsprinzipien im Mittel ein deutlicher Anstieg des Solvenzkapitalbedarfs zu verzeichnen, der jedoch durch einen vergleichbaren Anstieg der Eigenmittel aufgefangen werden kann. Ebenso wie in der Sparte LV sind die Positionen unter Solvency I und der QIS5-Bewertung nahezu unkorreliert. Von 35 Unternehmen weisen zwei eine Solvenzkapital-Unterdeckung nach der QIS5-Bewertung auf. Beide Unternehmen werden jedoch nach Einschätzung der BaFin die Solvency-II-Bedeckung in Zukunft erreichen können.
Die deutsche KV ist vergleichbar der LV vornehmlich im Marktrisiko exponiert, am meisten gegenüber Zinsänderungs- und Spreadrisiko. Die starken Parallelen zwischen der LV und der KV rühren daher, dass das Krankenversicherungsgeschäft nach Art der LV das nach Art der Schadenversicherung deutlich übersteigt
Bei den versicherungstechnischen Risiken dominiert das spartenspezifische Krankenkostenrisiko. An zweiter Stelle folgt der Stornorückgang, da die Krankenversicherungsunternehmen die fehlende Vererbung von Rückstellung finanzieren müssen. Im Langlebigkeitsrisiko zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen der LV und der KV. Während dieses Risiko in der LV überwiegt und vor allem langfristig zu Verlusten führt, kann es in der KV fast vollständig durch Beitragsanpassungen ausgeschaltet werden. Das Verfahren wird deshalb auch „inflationsneutrales Bewertungsverfahren“ genannt. 85 % der an QIS 5 teilnehmenden Krankenversicherer, die ihr Geschäft nach Art der LV betreiben, haben dieses Verfahren verwendet, das sich als praktikabel erwiesen hat. Kein QIS5-Teinehmer sah sein Geschäft einem Revisionsrisiko unterworfen.
Schaden- und Unfallversicherung
In der Schaden- und Unfallversicherung (SU) gab es Probleme bei der Bewertung der Rückversicherungsforderungen und den Prämienrückstellungen. Außerdem wurde die Einordnung der deutschen Unfallversicherung in einen Kranken-Versicherungszweig von europäischer Seite als unangemessen beurteilt. Die BaFin sieht das ebenso und plädiert für die Einordnung der Unfallversicherung als separaten Schaden-Versicherungszweig.
Die QIS5-Werte in der Sparte SU zeigen eine stabile Solvenzsituation und im Mittel einen deutlichen Anstieg der Eigenmittel. Bilanztechnisch ist dieser auf die marktgerechte Neubewertung der Aktivseite (Verlängerung um 7 %), vor allem aber auf eine Abnahme des Wertes der versicherungstechnischen Rückstellungen (Reduzierung um 30 %) zurückzuführen.
Fünf Prozent der an der Studie teilnehmenden Schaden- und Unfallversicherer wiesen nach QIS5-Bewertungsprinzipien nicht genügend Eigenmittel aus, um das SCR zu bedecken. Vornehmlich waren dies Marktteilnehmer, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Geschäfts verhältnismäßig wenig diversifiziert sind und daher eine höhere Risikokapitalanforderung zu tragen haben. Die Bedeckungskennzahlen für die Sparte SU zeigen im Mittel gute Abdeckung der Solvenzmarge.
Der deutliche Anstieg der freien Eigenmittel um 221 % deutet auf den ersten Blick darauf hin, dass die Sparte in der Lage ist, zusätzliches Risikokapital freizusetzen, um die risikobasierten Eigenmittelanforderungen unter Solvency II zu bedecken. Allerdings ändert sich diese Einschätzung, wenn man die speziell in dieser Sparte beachtliche Verlängerung der Aktivseite in der QIS5-Bewertung in Betracht zieht. Wenn man die Solvency-I-Eigenmittelposition um aktivische Bewertungsreserven adjustiert, zeigt sich, dass die marktwertbewerteten freien Eigenmittel im Median nur um 10 % ansteigen. Anders als in der LV oder KV ist die SU stärker im versicherungstechnischen Risiko als im Marktrisiko exponiert. Wichtigste Risikokategorien sind das Prämien- und Reserverisiko, sowie das Katastrophen- und das Aktienrisiko. Innerhalb des Marktrisikos ist das gegenüber der LV geringere Gewicht von Spread- und Zinsrisiken auf ein vergleichsweise geringeres Investment in festverzinslichen Wertpapieren sowie eine geringere durchschnittliche Laufzeit solcher Papiere zurückzuführen.
Den größten Anteil an den versicherungstechnischen Risiken hat das Prämien- und Reserverisiko (60 % diversifikationsbereinigt) sowie das Katastrophenrisiko (40 % diversifikationsbereinigt). Dem gegenüber spielte das Stornorisiko in der QIS5 nur eine untergeordnete Rolle. Qualitative Rückmeldungen weisen darauf hin, dass dieses Risiko von vielen als unerheblich erachtet und seine Ermittlung als zu komplex angesehen wurde. In der Zukunft wird die Bedeutung des Stornorisikos davon abhängig sein, in welchem Umfang Versicherungsprodukte mit längeren Laufzeiten auf den Markt gelangen, für die die Stornooptionen des Versicherungsnehmers ökonomisch relevant sind.
Versicherungsgruppen
Von den 50 deutschen Versicherungsgruppen, die voraussichtlich unter Solvency II fallen, haben 26 an der QIS5 teilgenommen. Nahezu alle Versicherungsgruppen, die keine Gruppenergebnisse eingereicht haben, haben entweder für alle oder aber zumindest für die bedeutendsten gruppenangehörigen Versicherungsunternehmen Einzelergebnisse eingereicht. Um die Gruppenauswertung auf eine ausreichend große Datenbasis stützen zu können, wurde diese von EIOPA übernommen. Die Ergebnisse finden sich im europäischen Bericht wieder und entsprechen in Bezug auf die Bedeckung, die Analyse der Diversifikationseffekte in der Gruppe und den Auswirkungen der Transferierbarkeitsbeschränkungen verschiedener Eigenmittelbestandteile denen der deutschen Versicherungsgruppen.
Die Versicherungsgruppen wurden im Rahmen der Studie aufgefordert, die Bedeckung anhand zweier alternativer Methoden zu ermitteln. Aus den Unterschieden der Ergebnisse konnten dann Aussagen zu den Diversifikationseffekten und der Veränderung der Bedeckung beim Übergang vom gegenwärtigen auf das QIS5-System ermittelt werden. Neben der von der Richtlinie als „Hauptmethode“ vorgegebenen konsolidierten Berechnung waren die Ergebnisse der Abzugs- und Aggregationsmethode und - wenn relevant - die der Abzugs- und Aggregationsmethode unter Beachtung Drittstaatenkapitalanforderungen vorzulegen. Darüber hinaus wurden die mit dem internen Modell der Gruppe ermittelten Solvenzkapitalanforderungen erfragt. Die Bedeckungsquote nach Solvency I sollte ebenfalls angegeben werden. Ergebnisse zur konsolidierten Berechnung wurden von allen Gruppen angegeben, bei der Abzugs- und Aggregationsmethode und den Solvency-I-Zahlen fehlten jeweils 2 Angaben.
Neben den konzeptionellen Schwierigkeiten bei der Berücksichtigung der latenten Steueranpassung und der Ermittlung der EPIPF kamen für die Gruppen Abgrenzungsprobleme hinzu, da sich die Definition der Gruppe und damit die in die Berechnung einbezogenen Unternehmen unter QIS5 sowohl von der Abgrenzung in der konsolidierten HGB- als auch IFRS-Bilanz unterscheiden. Diese Unterschiede führten zu aufwendigen Konsolidierungs- oder Dekonsolidierungsschritten, die noch zusätzlich zu den komplexen Berechnungen durchzuführen waren.
Ein Problem, mit dem sich speziell deutsche Gruppen konfrontiert sahen, war die Dominanz der Lebensversicherungsergebnisse. Die Bedeckungsquoten waren auch bei Gruppen mit verhältnismäßig kleinem Lebensversicherungsgeschäft oft von diesen Ergebnissen geprägt, was zu einem verzerrten Bild der Risikotragfähigkeit der Gruppe führen kann. Für nur nach HGB bilanzierende Gruppen kam noch hinzu, dass eine einfache Überleitung verschiedener Bilanzpositionen zur QIS5-Bewertung nicht möglich war, sondern umfangreiche Neubewertungen vorgenommen werden mussten. Oft wurden allerdings aus Zeit- und Vereinfachungsgründen für als nicht materiell erachtete Positionen die HGB-Werte als Approximation verwendet.
Katastrophenrisiko
Die deutsche Wirtschaft beurteilt insbesondere die Module für die menschenverursachten Risiken („man made CAT“) als unsystematisch gestaltet und technisch zu aufwendig. Hier wurden die Datenanforderungen, vor allem in Bezug auf die Daten zur Risikokonzentration, als zu hoch bewertet, die Szenarien als unrealistisch eingeschätzt und die aus ihnen abgeleiteten Ergebnisse als unplausibel angesehen (sowohl Über- als auch Unterbewertung wurden genannt). In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Feuer/Terrorismus-Szenario, die Aufgliederung des Geschäfts im Haftpflicht-Szenario und das Konzentrationsrisiko in der KV zu nennen. Auch die Naturkatastrophenmodule wurden kritisiert. Hier zeigt die Standardformel technische Unklarheiten beim Aggregationsmechanismus über verschiedene Regionen und bei der Verwendung der Versicherungssumme per Versicherungszweig in den CRESTA-Zonen. Außerdem wurde die Kalibrierung oft als dem Risiko nicht angemessen und überarbeitungsbedürftig beurteilt. Rückversicherer merkten an, dass die Module sich für ihre Portfolios grundsätzlich nicht eignen
Die BaFin sieht Spielraum für eine Reduzierung der Komplexität. So könnte die kleinteilige regionale Gliederung der CRESTA-Zonen überarbeitet werden. Auch die Anzahl der Katastrophenszenarien für menschengemachte Katastrophen sollte überprüft werden, insbesondere für Szenarien, die verschiedene Optionen eröffnen oder die Berechnung verschiedener Alternativen erfordern, wie es beispielsweise bei Feuer/Terrorismus oder Sturm der Fall ist. Speziell für die KV hat sich der Verfahrenswechsel beim Katastrophenrisiko von der QIS4 zur QIS5 weder in Bezug auf die Praktikabilität noch die Aussagekraft gelohnt. Die bei der QIS5 vorgegebenen Szenarien sind zu speziell, um für alle Kranken-Produkte zu passenden Kapitalanforderungen zu gelangen. Zudem werden für die Szenarien teilweise Informationen benötigt, die den Unternehmen gar nicht vorliegen. Deshalb spricht sich die BaFin dafür aus, für die KV auf den Ein-Szenario-Ansatz zur Bestimmung der Brutto-Kapitalanforderungen zurückzukehren.
Kontrahenten-Ausfallrisiko
Das Kontrahenten-Ausfallrisiko-Modul wurde als unverhältnismäßig komplex bezeichnet, im Verhältnis dazu, dass es nur in geringem Maße zum SCR insgesamt beiträgt (LV, KV: 1 %; SU: 3 %). Die Berechnung der risikomindernden Effekte auf Einzelvertragebene sowie die Abhängigkeit dieser Berechnung von der Berechnung in anderen Modulen wurde als sehr zeitaufwendig kritisiert. Einige Studienteilnehmer gaben darüber hinaus an, dass sie nicht in der Lage seien, die Datenanforderungen für den Einzelvertragsansatz im Hinblick auf Rückversicherung und Forderungen von Vermittlern zu erfüllen
Auch der BaFin erscheint die Ausgestaltung dieses Moduls als übermäßig aufwendig. Sie spricht sich jedoch klar für dessen Beibehaltung im Rahmen der Solvency-II-Standardformel aus, da die Kontrahenten-Exponierung einzelner Marktteilnehmer sehr hoch sein kann und im europäischen Durchschnitt 7 % beträgt. Sie hat konkrete Vorschläge zur Vereinfachung des Ansatzes an die europäische Ebene adressiert und setzt sich dafür ein, dass zumindest die in der technischen Anleitung zur QIS5 angebotenen Vereinfachungen weiter beibehalten werden, und dass speziell die Einzelvertragsbetrachtung optional bleibt.
Abbildung von Rückversicherung
Es war einigen Teilnehmern nicht möglich, ihre Rückversicherungsverträge vollumfänglich in der Standardformel abzubilden. Gründe dafür waren die Unangemessenheit des Faktors zur Berücksichtigung der nicht-proportionalen Rückversicherung im Prämien- und Reserverisiko sowie die fehlende Hilfestellung zur Abbildung von Rückversicherungseffekten in den Katastrophenrisiko-Modulen
Der vorgeschlagene Formelansatz bildet typische Rückversicherungsmuster und ihren wirtschaftlichen Effekt nur begrenzt ab. Die Näherungsformel zur Berücksichtigung der nichtproportionalen Rückversicherung im Prämienrisiko führt zu einer Unterbewertung des „realen“ Effekts, die Begrenzung der abgetretenen Risiken wird nicht berücksichtigt.
Illiquiditätsprämie und Illiquiditätsprämienrisiko:
Es sind verschiedene praktische Schwierigkeiten beim Einsatz der Illiquiditätsprämie zur Diskontierung ihrer versicherungstechnischen Rückstellungen aufgetreten.
Beim Mehr-Bucket-Ansatz wurde die eingeschränkte Verwendbarkeit implementierter stochastischer Verfahren beanstandet. Deshalb haben viele Lebensversicherer pauschal mit dem 75 %-Bucket gerechnet, obwohl sie Rentenprodukte im Portfolio haben, die sich für den 100 %-Bucket qualifiziert hätten. Außerdem wurde die uneinheitliche Bewertung von Aktiv- und Passivseite der Solvenzbilanz sowie die unzutreffende Abbildung des entsprechenden Risikos in der Standardformel kritisiert. Bei neu in den Krankenversicherungsmarkt eintretenden Unternehmen führt die Einführung der Illiquiditätsprämie zu höheren versicherungstechnischen Rückstellungen, da die Cash-Flows bei Produkten in der Ansparphase in den ersten Jahren negativ sind.
Die Bafin vertritt die Ansicht, dass die Illiquiditätsprämie unter normalen Marktbedingungen nicht zur Anwendung kommen und rein als antizyklisches Kriseninstrument genutzt werden sollte. Darüber hinaus sollte sichergestellt sein, dass das einzelne Versicherungsunternehmen bei Verwendung der Illiquiditätsprämie nachweisen kann, dass es langfristig über die Krise hinaus überlebensfähig ist.
Weiterhin weist die BaFin darauf hin, dass die gegenwärtige Festlegung des Korrelationsparameters zwischen Illiquiditätsprämien- und Spreadrisiko im Marktrisikomodul insgesamt in einer – analytisch nachweisbaren – Verminderung des Solvenzkapitalbedarfs resultiert.
Nach aktuellem Stand wird in Zukunft die Illiquiditätsprämie durch die Counter-Cyclical-Premium (CCP) sowie die Matching-Premium (MP) ersetzt. Die Einführung eines CCP-Risikomoduls ist in Diskussion, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den Quantitative Reporting Templates auch das CCP-Risiko abgefragt wird.
Ermittlung der Risikomarge
Die Berechnung der Risikomarge war für die meisten Studienteilnehmer nur unter Verwendung der angebotenen Vereinfachungen möglich. Die Teilnehmer berichten, dass die fünf Methoden aus der QIS5-Studienanleitung eine erhebliche Ergebnisvarianz aufweisen, die die Vergleichbarkeit der Solvenzbilanz beeinträchtigen. Weiterhin war vielen Studienteilnehmer nicht klar, wie das unvermeidbare Marktrisiko in der Risikomarge abgebildet werden kann.
Stornorisiko
Zahlreiche Unternehmen berichteten über Schwierigkeiten bei der Berechnung des Stornorisikos, da in der Regel auf Einzelvertragsebene kein Vergleich von Rückkaufwerten und Best-Estimate-Rückstellungen möglich ist. Auch der unsymmetrische Aufbau – bei dem nur diejenigen Verträge betrachtet werden, die unter dem jeweiligen Stressszenario Schaden verursachen – wurde kritisiert, da hier von einem streng finanzrationalen Verhalten der Versicherungsnehmer ausgegangen wird. Diesbezüglich war die Rückmeldung insbesondere aus dem Krankenversicherungsbereich eindeutig. Schaden- und Unfallversicherer beurteilten das Massenstorno-Szenario als für ihr Geschäft unerheblich und seine Berechnung deswegen als unnötige Belastung.
Latente Steuern:
Viele Unternehmen berichteten über Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Verlustabsorptionskapazität latenter Steuern des Standardformelelements, deshalb nahmen ca. 20 % der Teilnehmer die Berechnung nicht vor. Bei den Teilnehmern, die sie durchgeführt haben, belief sich ihr Effekt auf eine Minderung des Solvenzkapitalbedarfs von durchschnittlich einem Viertel. Allerdings ist davon auszugehen, dass aufgrund mangelnder Anleitung die Prüfung der realen Steuerwirksamkeit der Anpassung oft nicht vorgenommen wurde.
Expected profits included in future premiums (EPIFP)
Auf Grundlage der verfügbaren Ergebnisse (nur ca. 30 % der Unternehmen meldeten dazu Ergebnisse) zeigt sich jedoch, dass die EPIFP mit durchschnittlich rund 20 % einen großen Anteil der Eigenmittel ausmachen, wobei die Ergebnisse innerhalb als auch über die Sparten hinweg stark schwanken (für einige Lebensversicherer lag der Anteil deutlich über 50 %). Der EPIFP-Bewertungsansatz wurde als mühsam und schwierig in der Umsetzung empfunden. Die Methode wurde als grobe Näherung und dem Marktwertansatz von Solvency II nicht voll angemessen beurteilt. Die BaFin spricht sich dafür aus, dass die EPIFP als Element des ökonomischen Unternehmenswertes in die Rücklage zur Angleichung zwischen lokaler Bilanzierung und Solvency II (Reconciliation Reserve) einfließen sollte. Damit wird ein separater Ausweis unnötig.
Äquivalentes Szenario:
In der QIS5 wurde das Äquivalente Szenario als Alternative zum modularen Standardformelansatz getestet. Die Methode wurde als unklar, komplex und sehr zeitaufwendig bewertet, ihr methodischer Nutzen nur von wenigen und ihr praktischer von keinem Teilnehmer gewürdigt. Darüber hinaus berichteten einzelne Teilnehmer von einer hohen Inputsensitivität des Ansatzes.
Das Äquivalente Szenario ist aufgrund der Kritik nach aktuellem Stand aus der Standardformel entfernt worden.
Interne Modelle:
Alternativ zur Berechnung des Solvenzkapitalbedarfs durch die Standardformel können Unternehmen unter Solvency II auch ein internes Modell verwenden.
Es haben 27 Unternehmen aus 10 Versicherungsgruppen Ergebnisse zur Solvenzberechnung mit internen Modellen abgegeben. Die Marktdurchdringung beträgt rund ein Drittel für Lebens- und Krankenversicherungen und ein Viertel für den Schaden- und Unfallversicherungsbereich. Die gemeldeten Ergebnisse lagen zwischen 25 % und 250 % des nach der Standardformel berechneten SCR, der Median bei 85 %. Auffällig ist, dass LV eine tendenziell höhere Solvenzkapitalanforderung ermittelten als SU.