Historie zur Entwicklung der Meldeanforderungen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)

Die Verabschiedung der Meldeanforderungen, die ab 2019 von EIOPA auf die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zukommen, bilden den vorläufigen Abschluss eines langjährigen Prozesses im Ringen um den richtigen Umgang mit Bedeutung und Risiken der europäischen Altersversorgung in Relation zu den Solvency II-Anforderungen an Versicherungsunternehmen.

Ausgangspunkt der Diskussion war im Grunde der „Level-Playing-Field“-Gedanke – wirtschaftlich gleiche Sachverhalte sollen auch aufsichtsrechtlich gleich behandelt werden. Hätte dies für Versicherer und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung Gültigkeit, so müsste sich im Grunde, so der Gedanke, auch die EbAVs Solvency II unterwerfen. Um dies und die Konsequenzen besser bewerten zu können, führte EIOPA in 2012 eine QIS (Quantitative Impact Study) für die EbAV durch. Die Ergebnisse und die Erfahrungen der Unternehmen aus der ersten QIS warfen eine Vielzahl von Folgefragen auf. EIOPA kündigte daraufhin eine Überarbeitung der QIS-Anforderungen an und unterstrich gleichzeitig die Überzeugung von der grundsätzlichen Richtigkeit dieses Ansatzes.

Im Oktober 2014 publizierte EIOPA ein Consultation Paper (EIOPA-CP-14/040) „Further work on Solvency of IORPs“, eigenständig und unabhängig von der Arbeit der EU-Kommission an der EbAV-II-Richtlinie (s. EIOPA-CP-14/040, S. 6, 3.4). Thematische Schwerpunkte lagen auf dem holistischen Bilanz-Ansatz und dem „Sponsor Support“ sowie den damit verbundenen Bewertungsfragen. In diesem Kontext wurde eine weitere Studie (QIS 2) für 2015 angekündigt, die dann von Mai bis Juni durchgeführt wurde. Die im Consultation Paper benannten Anpassungen sowie Feedback aus der Branche fanden Eingang in die überarbeiteten Technical Specifications. Als wesentliche Zielsetzung verfolgte EIOPA weiteren Erkenntnisgewinn zum Modell als Grundlage für den weiteren Austausch mit der EU-Kommission. Die QIS 2-Studie beinhaltete zwei Basisszenarien (unterschiedliche Zinsstrukturkurve) sowie sechs Beispiele für unterschiedliche Ausprägungen möglicher zukünftiger Regulierungsrahmenwerke (Sicherheitsmechanismen, SCR-Ermittlung, Einsatz des holistischen Bilanzansatzes etc.). Dabei umfassten die Szenarien jeweils die Aufstellung einer holistischen Bilanz sowie die Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung (SCR) auf Basis der Standardformel sowie der Minimumkapitalanforderung (MCR). Letztere wurde vereinfacht als 35% des SCR berechnet. An der Erhebung beteiligten sich 101 Altersversorgungseinrichtungen aus sechs unterschiedlichen europäischen Ländern. In Deutschland lag die Beteiligungsquote bei ca. 40% (41% über alle teilnehmenden Länder).

 

In 2016 setzten die beteiligten Instanzen EIOPA, der Dachverband Pensions Europe und die EU-Kommission ihre sehr kontrovers geführte Diskussion um die Ausgestaltung eines Rahmenwerks fort. Diese bezogen sich insbesondere auf das Konzept der holistischen Bilanz, die Idee eines europäischen Frameworks mit einem standardisierten Risk Assessment und einer möglichen Publikationspflicht. EIOPA publizierte ein Rahmenwerk zum Risk Assessment und zur Transparenz „Opinion to EU Institutions on a Common Framework for Risk Assessment and Transparency for IORPs“ während die EU-Kommission die IORP-II-Richtlinie verabschiedete. Artikel 29 dieser Richtlinie formuliert die Pflicht, einen Jahresabschluss sowie einen jährlichen Lagebericht zu erstellen und offen zu legen.

In 2017 hat die Ausgestaltung der Berichts- und Meldepflichten eine weitere Konkretisierung erfahren. EIOPA startete im Juli 2017 eine Konsultation, die mit der Veröffentlichung eines Berichts und den getroffenen Entscheidungen im April 2018 zum Abschluss kam. Etwa zeitgleich veröffentlichte die EZB im Februar die Verordnung über die statistischen Berichtspflichten der Altersvorsorgeeinrichtungen. Ziel ist es, dass die EbAVs beiden Anforderungen auf dem gleichen Meldeweg nachkommen können.

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