EbAV

Einrichtungen betrieblicher Altersversorgung

Aufsichtsrechtliche und regulatorische Maßnahmen der Aufsichtsbehörden als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie – Informationen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)

Sowohl BaFin als auch EIOPA und EZB haben als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie verschiedene aufsichtsrechtliche und regulatorische Maßnahmen ergriffen. Nachfolgend werden eine Auswahl von relevanten Maßnahmen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) zusammengefasst.

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EIOPA- und EZB-Meldungen für Pensionsfonds im XBRL-Format

EIOPA und EZB fordern ab Stichtag Q3/2019 regelmäßige Meldungen/statistische Berichte für Pensionsfonds. Als Übermittlungsformat haben sich EIOPA und EZB auf XBRL (eXtensible Business Reporting Language) geeinigt, welches seit 2016 ebenfalls als Format für die Solvency II-Meldungen der Versicherungsunternehmen genutzt wird.

EIOPA plant zum 16. Juli 2018 den ersten Arbeitsentwurf der Taxonomie zu veröffentlichen. Die Anforderungen von EIOPA und EZB an die Pensionsfonds-Meldungen werden in diesem Entwurf enthalten sein.

Historie zur Entwicklung der Meldeanforderungen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)

Die Verabschiedung der Meldeanforderungen, die ab 2019 von EIOPA auf die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zukommen, bilden den vorläufigen Abschluss eines langjährigen Prozesses im Ringen um den richtigen Umgang mit Bedeutung und Risiken der europäischen Altersversorgung in Relation zu den Solvency II-Anforderungen an Versicherungsunternehmen.

Solvency II für Versicherungsunternehmen und Einrichtungen betrieblicher Altersversorgung

Kennen Sie noch den Dauerbrenner der letzten Jahre? „Wann kommt denn nun endlich Solvency II?“ – „Na, Solvency II kommt doch in zwei Jahren….“ Diese Antwort hatte nach all den Verschiebungen des Projekts schon fast Allgemeingültigkeit. Am 01.01.2016 erfolgte nun der offizielle Startschuss für das neue Aufsichtssystem Solvency II. Das Erreichen dieses Meilensteins bedeutete das Ende einer langen und von sehr hoher Dynamik geprägten Vorbereitungszeit mit vielen Kontroversen.

Quo Vadis Solvency II für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung?

EIOPA startete im Mai 2015 die zweite QIS für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung – parallel zum Stress-Test. Als Abgabetermin ist der 10. August 2015 terminiert worden. Die erste QIS für Pensionskassen war von Mitte Oktober bis zum 17. Dezember 2012 durchgeführt worden. Mit der zweiten QIS hat EIOPA ein klares Zeichen gesetzt, dass man Solvency II aufgrund des Level-Playing-Field-Gedankens auch für Unternehmen der EbAV einführen möchte.

QIS für Pensionskassen gestartet

Mitte Oktober startete die erste QIS für Pensionskassen. Die Abgabe soll bis zum 17. Dezember 2012 erfolgen. Der Aufbau der Standardformel für Pensionskassen orientiert sich dabei sehr stark an der für Versicherungsunternehmen.

Mitte Oktober startete die erste QIS für Pensionskassen. Die Abgabe soll bis zum 17. Dezember 2012 erfolgen. Der Aufbau der Standardformel für Pensionskassen orientiert sich dabei sehr stark an der für Versicherungsunternehmen.

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