Meldewesen

EIOPA- und EZB-Meldungen für Pensionsfonds im XBRL-Format

EIOPA und EZB fordern ab Stichtag Q3/2019 regelmäßige Meldungen/statistische Berichte für Pensionsfonds. Als Übermittlungsformat haben sich EIOPA und EZB auf XBRL (eXtensible Business Reporting Language) geeinigt, welches seit 2016 ebenfalls als Format für die Solvency II-Meldungen der Versicherungsunternehmen genutzt wird.

EIOPA plant zum 16. Juli 2018 den ersten Arbeitsentwurf der Taxonomie zu veröffentlichen. Die Anforderungen von EIOPA und EZB an die Pensionsfonds-Meldungen werden in diesem Entwurf enthalten sein.

Historie zur Entwicklung der Meldeanforderungen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)

Die Verabschiedung der Meldeanforderungen, die ab 2019 von EIOPA auf die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zukommen, bilden den vorläufigen Abschluss eines langjährigen Prozesses im Ringen um den richtigen Umgang mit Bedeutung und Risiken der europäischen Altersversorgung in Relation zu den Solvency II-Anforderungen an Versicherungsunternehmen.

Solvency-II- Berichterstattung aus Sicht einer Ratingagentur

Wir freuen uns Sie mit dem Vortrag „Solvency-II-Berichterstattung aus Sicht einer Ratingagentur“, den
Lars Heermann von der ASSEKURATA, auf dem ISS-DÜVA-Anwendertreffen gehalten hat.

Lars Heermann
von der ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH

ISS DÜVA-Anwendertreffen, Berlin, 15. November 2017

Meldeformulare der Versicherungstechnik Nicht­leben

Die Meldeformulare für die Versicherungstechnik Nichtleben dienen dazu, die Versicherungstechnik des jeweiligen Unternehmens vollständig abzubilden. Hierzu sind Angaben zu den Rückstellungen, den zukünftigen Cashflows und den verschiedenen Abwicklungsdreiecken vorzunehmen. Ziel ist es, eine marktnahe Darstellung über die Lage des Unternehmens erhalten zu können.

Die Angaben zur Versicherungstechnik Nicht­leben müssen für verschiedene Bereiche erfolgen. So werden unteren anderem Informa­tionen zu

Meldeformulare der Rückversicherung

Die Rückversicherung stellt eine der bedeutendsten Risikominderungstechniken in Bezug auf Versicherungsrisiken eines Unternehmens dar, bringt jedoch auch entsprechende Risiken mit sich. Um die Risiken, wie das potenzielle Ausfallrisiko einer Gegenpartei oder das daraus resultierende Kreditexposure, seitens der Aufsicht einschätzen zu können, erfolgt über die Meldepflicht eine Analyse der abgegebenen Risiken, der beteiligten Rückversicherer sowie der Rückversicherungsprogramme.