Das Meldeformular S.24.01 besteht aus insgesamt 7 Tabellen. Hier sind Informationen zu den Beteiligungen an verbundenen Unternehmen,
- bei denen es sich um Finanz- oder Kreditinstitute handelt, die nach Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 (in voller Höhe oder anteilig) in Abzug gebracht werden,
- bei denen es sich um Finanz- oder Kreditinstitute handelt, die nicht nach Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 (in voller Höhe) in Abzug gebracht werden sowie
- die keine Finanz- oder Kreditinstitute sind,
zu erfassen.
Zusätzlich wird zwischen strategischen und nicht-strategischen Beteiligungen unter-schieden.
Die Übermittlung des Meldeformulars S.24.01 wird jährlich von den Einzelunternehmen durchgeführt. Gruppen sind von der Meldung befreit.
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