Meldeformulare

Meldeformulare der Versicherungstechnik Nicht­leben

Die Meldeformulare für die Versicherungstechnik Nichtleben dienen dazu, die Versicherungstechnik des jeweiligen Unternehmens vollständig abzubilden. Hierzu sind Angaben zu den Rückstellungen, den zukünftigen Cashflows und den verschiedenen Abwicklungsdreiecken vorzunehmen. Ziel ist es, eine marktnahe Darstellung über die Lage des Unternehmens erhalten zu können.

Die Angaben zur Versicherungstechnik Nicht­leben müssen für verschiedene Bereiche erfolgen. So werden unteren anderem Informa­tionen zu

Meldeformulare der Rückversicherung

Die Rückversicherung stellt eine der bedeutendsten Risikominderungstechniken in Bezug auf Versicherungsrisiken eines Unternehmens dar, bringt jedoch auch entsprechende Risiken mit sich. Um die Risiken, wie das potenzielle Ausfallrisiko einer Gegenpartei oder das daraus resultierende Kreditexposure, seitens der Aufsicht einschätzen zu können, erfolgt über die Meldepflicht eine Analyse der abgegebenen Risiken, der beteiligten Rückversicherer sowie der Rückversicherungsprogramme.

Übersicht über die Meldeformulare der Säule III

Wir freuen uns Ihnen den Foliensatz zum Vortrag „Übersicht über die Meldeformulare der Säule III“ zur Verfügung zu stellen, den Thorsten Axer auf einer ISS-Veranstaltung Ende 2014 gehalten und kürzlich im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Vorgaben überarbeitet hat.

Übersicht über die Meldeformulare der Säule III

Solvency II – QRT/Rahmen und Meldung

  • Meldeformulare
  • XBRL
  • Rechtlicher Rahmen
  • BaFin Themenblöcke
  • Legal Entity Identifier
  • Meldeprozess

Versicherungstechnik Leben und Kranken

Die Quantitative Reporting Templates (QRT) für die Versicherungstechnik Leben (TP-F1 – TP-F4) und Kranken (TP-F1 und TP-F2) erfordern umfangreiche Informationen zum Versicherungsgeschäft. Hierzu gehören unter anderem Angaben zu den technischen Rückstellungen, den zukünftigen Zahlungsströmen sowie zum Teil sehr weitreichende Produktinformationen. Durch diese differenzierten Meldungen soll die Versicherungstechnik möglichst vollständig dargestellt werden, um eine marktnahe und detaillierte Darstellung über die Lage des Unternehmens erhalten zu können.

Versicherungstechnik Nicht-Leben

Die Quantitative Reporting Templates (QRT) für die Versicherungstechnik Nicht-Leben (TP-E1 – TP-E7) erfordern umfangreiche Angaben von Informationen zum Nicht-Leben-Geschäft. Hierzu gehören unter anderem Angaben zu den Rückstellungen, den zukünftigen Cashflows und den verschiedenen Abwicklungsdreiecken. Durch diese differenzierten Meldungen soll die Versicherungstechnik vollständig abgebildet werden, um eine marktnahe Darstellung über die Lage des Unternehmens erhalten zu können.

Templates zur Rückversicherung Re-J1, Re-J2, Re-J3, Re-SPV

Die Rückversicherung hat eine große Bedeutung für die Minimierung von Versicherungsrisiken eines Erstversicherungsunternehmens. Allerdings führen die abgeschlossenen Rückdeckungen auch zu weiteren Risiken, die bei der Berechnung des benötigten Eigenkapitals berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise hat der Ausfall einer Rückversicherung Einfluss auf die finanziellen Situationen des betroffenen Erstversicherers, weshalb dieser unter Solvency II eine entsprechende Kapitalanforderung zu stellen hat.

Die Eigenmittelmeldungen S.23.01 – S.23.04

Für die Eigenmittel müssen viele Informationen gemeldet werden. Diese umfangreichen Abfragen von Informationen zu den Eigenmitteln der Unternehmen wurden auf vier Meldeformulare aufgeteilt. Durch diese detaillierten Auskünfte will EIOPA eine marktnahe Analyse der vorhandenen Eigenmittel einrichten. Die Absicht hierfür ist die Auflistung von Qualität und Quantität der Eigenmittel für mögliche Einschätzungen, ob dem Unternehmen im Falle unerwarteter Ereignisse genügend Eigenmittel zur Erhaltung der Solvenz zur Verfügung stehen.

EIOPA-Interim Guideline (IGL)

Wir freuen uns Ihnen den Foliensatz zum Vortrag „EIOPA-Interim Guideline (IGL)“ zur Verfügung zu stellen, in dem Frau Mag. Sonja Lang von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) über die Leitlinien für die Informationsübermittlung und Templates am 28.11.2013 informierte.

EIOPA-Interim Guideline (IGL)

Leitlinien für die Informationsübermittlung und Templates

Mag. Sonja Lang (Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am 28.11.2013 in Wien

Die Bilanzmeldungen S.02.01, S.02.02 und S.03.01

Der Detailierungsgrad der Datenanforderungen für die Quantitative Reporting Templates (kurz: QRT) der Bilanzen (S.02.01, S.02.02 und S.03.01) ist nicht so ausgeprägt, wie beispielsweise für die Meldungen zu den Kapitalanlagen. Die Solvency II-Bilanz ist ein wichtiger Bestandteil für die Durchführung der Rahmenrichtlinien.

Quantitative Reporting Templates