Der Stufenplan des Lamfalussy-Verfahrens
Ziel des Verfahrens ist es, den komplexen und regulären EU-Gesetzgebungsprozess im Rahmen eines Vier-Stufen-Plans zu vereinfachen und zu beschleunigen. Im Dezember 2002 beschloss der Rat das Lamfalussy-Verfahren auf den gesamten EU-Finanzsektor auszudehnen.
Nach diesem Verfahren sollen der Rat und das Parlament in dem ihnen übertragenen Bereich im Wege des Mitentscheidungsverfahrens nur noch Rahmenrichtlinien beschließen. Die technischen Details werden dagegen von Regelungsausschüssen ausgearbeitet, die von der EU-Kommission vorgeschlagen und von Vertretern der Mitgliedstaaten in einem Komitologie-Ausschuss beschlossen werden. Die darunter angesiedelten Regelungsausschüsse setzen sich aus Vertretern der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zusammen.
Das Verfahren beinhaltet folgende vier Stufen:
Level 1:
In der ersten Stufe wurde die Rahmenrichtlinie von der Europäischen Kommission entworfen, diskutiert und angepasst. Das EU-Parlament hat die RICHTLINIE 2009/138/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) am 22. April 2009 verabschiedet. Der Rat hat diese am 10. November 2009 beschlossen. Sie wurde am 17. Dezember 2009 im Amtsblatt publiziert und ist am 6. Januar 2010 in Kraft getreten
Level 2:
Basierend auf der Rahmenrichtlinie werden in der zweiten Stufe die technischen Einzelheiten in Form von Durchführungsrichtlinien und Durchführungsverordnungen von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern und Ausschüssen festgelegt.
Level 3:
In Stufe 3 erfolgen die Arbeiten an Ausführungsbestimmungen und Konkretisierungen der in Level 2 definierten Durchführungsbestimmungen:
- EIOPA (bis 31.12.2010 CEIOPS) gibt Empfehlungen zu Auslegungsfragen.
- Es werden Leitlinien und gemeinsame Standards entworfen.
- Ebenso erfolgt ein Vergleich der aufsichtsbehördlichen Praktiken.
Ziel ist es, die einheitliche Anwendung sicherzustellen.
Level 4:
Level 4 ist geprägt von der Überwachung der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten. Die Überwachung erfolgt durch die Europäische Kommission bzw. durch die EFTA (European Free Trade Association).