Christiane Bethge, ISS Software GmbH

Christiane Bethge

Christiane Bethge absolvierte eine kaufmännischen Ausbildung in einem Industrieunternehmen sowie ein Studium zur staatlich geprüften Be­triebs­wirtin. Nach Abschluss des Studiums begann sie ihre Tätigkeit im Versicherungsbereich der Mummert + Partner Unternehmensbera­tung AG, wo sie als Beraterin in unterschiedlichen Projekten eingesetzt war.
Außerdem war sie mit dem Aufbau eines Themenmanagements für die Versicherungsbranche beauftragt.

Seit 2006 ist sie bei ISS Software GmbH im Bereich Meldewesen tätig und seit dem Projektstart an der fachlichen Entwicklung der neuen Standardsoftwarelösung für die Anforderungen aus Solvency II – SOLVARA – beteiligt.

Prämienrisiko Kranken nach Art der Nichtleben

Das Prämienrisiko bildet zusammen mit dem Reserverisiko und dem Stornorisiko das versicherungstechnische Risiko Kranken nach Art der Nichtleben. Es bildet die aus der zukünftigen Gefahrentragung resultierenden Schwankungen der Schadenlast ab und wird unter Solvency II standardmäßig durch eine Lognormalverteilung beschrieben, deren Streuung über Marktdaten ermittelt wird.

Reserverisiko Kranken nach Art der Nichtleben

Das Reserverisiko bildet zusammen mit dem Prämienrisiko und dem Stornorisiko das versicherungstechnische Risiko Kranken nach Art der Nichtleben. Es wird unter Solvency II standardmäßig durch eine Lognormal-Verteilung beschrieben, deren Streuung teils unternehmensindividuell, teils über Marktdaten ermittelt werden kann. Zusammen mit dem Prämienrisiko bildet es den zufallsbehafteten Anteil für die rechnerische Bestimmung der Eigenkapitalanforderung in diesem Bereich.

Der Zeitplan bis zur Einführung von Solvency II

Mit Verabschiedung der Solvency II-Rahmenrichtlinie im Jahr 2009 wurde die EU-rechtliche Grundlage für Solvency II und eine zeitgerechte Umsetzung in nationales Recht geschaffen. Die Umset­zung erfolgt nach dem Lamfalussy-Verfahren – dies ist ein Verfahren zur Beschleunigung des EU-Gesetzgebungsprozesses auf mehreren Ebenen (Level). Um die Auswirkungen der zukünftigen Kapitalanforde­rungen auf Angemessenheit zu testen, wurden seit 2005 entsprechende Studien (QIS) durchgeführt.

Mit dem Lamfalussy-Verfahren auf dem Weg zu Solvency II

Der Weg zu Solvency II führt über das sogenannte Lamfalussy-Verfahren – dies ist ein Verfahren zur Beschleunigung des EU-Gesetzgebungsprozesses. Es sieht eine Umsetzung in vier Stufen vor.

Der Stufenplan des Lamfalussy-Verfahrens

Ziel des Verfahrens ist es, den komplexen und regulären EU-Gesetzgebungsprozess im Rahmen eines Vier-Stufen-Plans zu vereinfachen und zu beschleunigen. Im Dezember 2002 beschloss der Rat das Lamfalussy-Verfahren auf den gesamten EU-Finanzsektor auszudehnen.