Gesetzgebung

Solvency II, Kapitalanlage und FMA: sichere Ungewissheiten

Wir freuen uns sehr, Ihnen den Vortrag „Solvency II, Kapitalanlage und FMA: sichere Ungewissheiten“ zur Verfügung zu stellen, den Herr Magister Oskar Ulreich von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht auf dem SOLVARA-Anwendertreffen im April 2017 in Bremen gehalten hat.
  • 2016 – wie alles begann
  • VU-KAV & Co – Rechtsentwicklung für Kapitalanlagen
  • 2017 – das Jahr des ertragsfreien Risikos?

Kapitalanlagen und Versicherungsaufsicht – aktuelle Entwicklungen

Ab 2016 gelten zwei Kreise des Aufsichtsrechtes:
S1-Unternehmen, das sind Pensionskassen und kleinere Versicherungen, die von Solvency II befreit sind. Kernstück stellt hier die Anlageverordnung dar. Im weiteren Sinne gehören zu diesem Kreis auch die berufsständischen Versorgungswerke sowie kommunale und kirchliche Versorgungskassen. Die jeweilige Länderaufsichten orientieren sich an der Anlageverordnung. Außerdem gibt es nun die S2-Unternehmen. Dazu zählen alle Solvency II unterstellten Versicherungsunternehmen.

Solvency II für Versicherungsunternehmen und Einrichtungen betrieblicher Altersversorgung

Kennen Sie noch den Dauerbrenner der letzten Jahre? „Wann kommt denn nun endlich Solvency II?“ – „Na, Solvency II kommt doch in zwei Jahren….“ Diese Antwort hatte nach all den Verschiebungen des Projekts schon fast Allgemeingültigkeit. Am 01.01.2016 erfolgte nun der offizielle Startschuss für das neue Aufsichtssystem Solvency II. Das Erreichen dieses Meilensteins bedeutete das Ende einer langen und von sehr hoher Dynamik geprägten Vorbereitungszeit mit vielen Kontroversen.

Solvency II – Finanzmarktregulierung

Wir freuen uns Ihnen den Foliensatz zum Vortrag „Solvency II – Finanzmarktregulierung“ zur Verfügung zu stellen, den Herr Mag. Oskar Ulreich von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) über den Stand der Verhandlungen zur OMNIBUS-II-Richtlinie und den Interim Guidelines am 28.11.2013 referiert hat.

Solvency II – Finanzmarktregulierung

Stand der Verhandlungen zur OMNIBUS-II-Richtlinie und den Interim Guidelines

Mag. Oskar Ulreich (Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am 28.11.2013 in Wien

Mit dem Lamfalussy-Verfahren auf dem Weg zu Solvency II

Der Weg zu Solvency II führt über das sogenannte Lamfalussy-Verfahren – dies ist ein Verfahren zur Beschleunigung des EU-Gesetzgebungsprozesses. Es sieht eine Umsetzung in vier Stufen vor.

Der Stufenplan des Lamfalussy-Verfahrens

Ziel des Verfahrens ist es, den komplexen und regulären EU-Gesetzgebungsprozess im Rahmen eines Vier-Stufen-Plans zu vereinfachen und zu beschleunigen. Im Dezember 2002 beschloss der Rat das Lamfalussy-Verfahren auf den gesamten EU-Finanzsektor auszudehnen.