Rahmen von Solvency II

Solvency II ist ein Reformprojekt der Europäischen Kommission zur Festlegung neuer Solvabilitätsvorschriften für Versicherungsunternehmen.

Solvency II ist ein Reformprojekt der Europäischen Kommission zur Festlegung neuer Solvabilitätsvor-schriften für Versicherungsunternehmen, mit dem CEIOPS (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors), ein Zusammenschluss der europäischen Aufsichtsbehörden für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, ab 2009 beauftragt war. Am 1. Januar 2011 wurde CEIOPS/ in die europäische Behörde EIOPA umgewandelt.

Im Vordergrund stand dabei die Schaffung eines risikoorientierten Regelwerkes für die Eigen-mittelanforderungen von Versicherern in Europa. Unter Solvabilität i. S. von Solvency II versteht man die Ausstattung eines Versicherers mit Eigenmitteln, d. h. freiem, unbelastetem Vermögen, das Risiken abdeckt und Ansprüche der Versicherungsnehmer oder Gläubiger sicherstellt.

Am 10. Juli 2007 hat die EU-Kommission ihren Entwurf für die Solvency-II-Rahmenrichtlinie dem Europäischen Parlament und Rat präsentiert. Dies galt als der offizielle Startschuss des Solvency II-Projektes. Im April 2009 verständigten sich Vertreter der 27 Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments auf die neuen Aufsichts- und Eigenkapitalregeln für Solvency II. Am 22. April 2009 wurde die Solvency II-Rahmenrichtlinie vom EU-Parlament und am 10. November 2009 von den EU-Finanzministern ratifiziert.

Die Umsetzung von Solvency II erfolgte auf Basis des Lamfalussy-Verfahrens. Nach diesem Verfahren sollen der Rat und das Parlament nur noch Rahmenrichtlinien beschließen. Die technischen Details wurden von Regelungsausschüssen ausgearbeitet, die von der EU-Kommission vorgeschlagen und von Vertretern der Mitgliedstaaten in Komitologie-Ausschüssen beschlossen wurden. Die darunter angesiedelten, technischen Regelungsausschüsse setzten sich aus Vertretern der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zusammen.
Am 01.01.2016 trat Solvency II in Kraft.