ISS Software GmbH, Hamburg (Deutschland)

Übersicht über Säule III

In der dritten Säule werden zur Förderung der Marktdisziplin Vorschriften zur Offenlegung sowohl gegenüber der Öffentlichkeit (public disclosure) als auch gegenüber der Aufsichtsbehörde (supervisory reporting) formuliert. Hierbei kann zwischen quantitativer und qualitativer Berichterstattung differenziert werden.

Übersicht über Säule I

Die erste Säule enthält Regelungen zur marktnahen Bewertung von Aktiva und Passiva, insbesondere zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und zu den tatsächlich vorhandenen Eigenmitteln (eligible own funds). Die Eigenmittel werden als Differenz der zwischen den marktnah bewerteten Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten auf Basis der Solvabilitätsübersicht bestimmt. Das Solvency Capital Requirement (SCR) beschreibt dabei die regulatorische Solvenzkapitalanforderung.

Modellvalidierung mit Hilfe von Quantil-Quantil-Plots unter Solvency II

Mit der legislativen Umsetzung des Solvency II-Projekts Anfang 2016 in den Ländern der Europäischen Union sind einige wesentliche Änderungen der jeweiligen nationalen Versicherungsaufsichtsgesetze verbunden. Ein neuer Aspekt ist hierbei die Vorschrift, potenzielle Abweichungen des Risikoprofils des Unternehmens von den Annahmen, die der Standardformel zur Berechnung des Solvency Capital Requirements (SCR) zugrunde liegen, zu analysieren und zu beurteilen. Für das Prämien- und Reserve-Risiko bzw. die zugehörigen Schaden-Kosten-Quoten wird dabei stillschweigend eine Lognormal-Verteilung unterstellt. In diesem Beitrag wird ein einfaches, aber dennoch mathematisch korrektes Verfahren auf der Basis von Quantil-Quantil-Plots vorgestellt, mit dem eine solche Analyse durchgeführt werden kann.

Aufsichtsrechtliche und regulatorische Maßnahmen der Aufsichtsbehörden als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie – Informationen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)

Sowohl BaFin als auch EIOPA und EZB haben als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie verschiedene aufsichtsrechtliche und regulatorische Maßnahmen ergriffen. Nachfolgend werden eine Auswahl von relevanten Maßnahmen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) zusammengefasst.

Tags

Aufsichtsrechtliche und regulatorische Maßnahmen der Aufsichtsbehörden als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie – Informationen für Versicherungsunternehmen

Sowohl BaFin als auch EIOPA haben als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie verschiedene aufsichtsrechtliche und regulatorische Maßnahmen ergriffen. Nachfolgend werden eine Auswahl von relevanten Maßnahmen für Versicherungsunternehmen zusammengefasst.

Die neuen europäischen Meldepflichten für Altersvorsorgeeinrichtungen: Rückblick auf die Q3-Meldung und ein Ausblick auf die Jahresmeldung

Zum 9. Dezember 2019 waren alle unter BaFin-Aufsicht stehenden Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) mit einer Bilanzsumme von mindestens eine Milliarde Euro aufgefordert, erstmalig eine kombinierte Meldung für EIOPA und EZB einzureichen. Zusammen mit der aba Arbeitgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. veranstaltete die ISS Software GmbH am 16. März 2020 ein Webinar unter dem Thema „Neue Berichtspflichten für EbAV – Erfahrungen mit der Q3 2019 Meldung und Besonderheiten bei der Jahresmeldung“. Lesen Sie nachfolgend eine Zusammenfassung der Erfahrungen und Erkenntnisse der erstmaligen Q3-Meldung.

Versicherungstechnische Risiko Kranken

Krankenversicherungsverpflichtungen

Solvency II weist die Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen bestimmten Geschäftsbereichen zu. Entscheidend für diese Zuordnung ist die Art der aus den Verpflichtungen erwachsenden Risiken, die rechtliche Form der Verpflichtungen ist hinsichtlich der Art des Risikos nicht unbedingt von entscheidender Bedeutung (Art. 55, SII DV).

Risikomindernde Wirkung latenter Steuern

Die Standardformel zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung nach Solvency II berücksichtigt einen möglichen Ausgleich von unerwarteten Verlusten. Zum einen erfolgt dies durch eine gleichzeitige Reduzierung der versicherungstechnischen Rückstellungen (in Form einer Reduzierung der zukünftigen Überschussbeteiligung). Zum anderen wird ebenfalls die Verlustausgleichsfähigkeit durch latente Steuern – auch risikomindernde Wirkung latenter Steuern genannt – einbezogen.