Übersicht über Säule III
In der dritten Säule werden zur Förderung der Marktdisziplin Vorschriften zur Offenlegung sowohl gegenüber der Öffentlichkeit (public disclosure) als auch gegenüber der Aufsichtsbehörde (supervisory reporting) formuliert. Hierbei kann zwischen quantitativer und qualitativer Berichterstattung differenziert werden.