Zu Beginn des langjährigen Entwicklungsprozesses verfolgte die zuständige EU-Kommission große Ambitionen. Ziel war es, nicht weniger als ein System zu etablieren, „das den echten Risiken des Versicherers besser Rechnung trägt.“ Es sollte „nicht übermäßig viele Vorschriften enthalten, unangemessene Komplexität vermeiden, Marktentwicklungen reflektieren und, wenn möglich, auf allgemeinen Rechnungslegungsprinzipien basieren.“ Zehn Jahre später – im April beziehungsweise November 2009 – wurde die Rahmenrichtlinie durch das Europäische Parlament respektive die EU-Finanzminister verabschiedet, und nun befindet sich das Projekt scheinbar in seiner finalen Phase. Für den Zeitraum von August bis November dieses Jahres wurde daher mit der fünften quantitativen Auswirkungsstudie (QIS5) der vermeintlich letzte Praxistest vor der Einführung von Solvency II angesetzt.
Sie sollte den zuständigen EU-Komitees helfen, die Vorschläge zur Ausgestaltung des Solvenzmodells der Säule 1 auf ihre Praxisnähe und Umsetzbarkeit zu überprüfen. Während die Autoren bei QIS1 noch mit einer achtseitigen Dokumentation und einem verhältnismäßig übersichtlichen Excel-Tableau zur Ermittlung der Kapitalanforderungen auskamen, füllen die „Technical Specifications“ zu den letzten QIS ganze Aktenordner. Das „Solo-Spreadsheet“, welches die Unternehmen ausfüllen und an die nationale Aufsicht übersenden sollen, wartet mit über 6.000 Erfassungsfeldern auf. Soviel zu den hehren Zielen der Anfangszeit. Dabei soll der so genannte Standardansatz ein Modell für alle Versicherer sein – sei es der große international agierende Versicherungskonzern oder der kleine Feuerversicherer von nebenan.
Kein Wunder also, dass der Unmut über die Ausgestaltungsvorschläge in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen hat. Dabei opponieren die Kritiker nicht gegen die Einführung eines neuen Regelwerks als solches, denn in der Branche besteht sehr wohl Einigkeit darüber, dass das bisherige Solvenzmodell die Risiken eines Versicherungsunternehmens nicht adäquat zu messen vermag. Während die Kapitalanlagerisiken derzeit gar keine Berücksichtigung finden, werden die versicherungstechnischen Risiken sehr pauschal nur über einen Faktor auf die versicherungstechnischen Rückstellungen erfasst. Ein Anreiz für ein Risikomanagement in Form von konservativer Reservierung ergibt sich dadurch sicher nicht. Da kann das Standardmodell mit seinem modularen Aufbau die wesentlichen Risiken besser abbilden. Neben dem versicherungstechnischen Risiko findet nun auch das Marktrisiko die ihm gebührende Berücksichtigung. Zusätzlich dazu werden das operationelle Risiko, das Ausfallrisiko und – seit QIS5 – das Risiko immaterieller Vermögensgegenstände betrachtet.
So weit so gut, doch es bleiben eine ganze Reihe von Diskussionspunkten.
Während der bisherige Solvenztest deutscher Versicherer auf HGB-Bilanzdaten basiert und sich somit nahezu automatisch als „Abfallprodukt“ darstellt, gibt nun ein für viele neues, europäisch einheitliches Bilanzierungssystem die Rahmenbedingungen vor. Für viele der kleineren Unternehmen stellt der Übergang zu einer marktwertnahen Bewertung eine große Herausforderung dar. Zumindest für all diejenigen, die bisher noch nicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder auf Grundlage der US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP) gezwungen waren, bedeutet dies nicht nur ein formales Umdenken, sondern ist mit entsprechend viel Aufwand und nötigem Know-how-Aufbau verbunden.
Zusätzlich dazu herrscht im Markt große Uneinigkeit über die richtige Kalibrierung des Modells der Säule 1. So wird vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen an den Kapitalmärkten zu Recht hinterfragt, warum man für eine Aktie mit einem Marktwert von 100 € Eigenkapital in Höhe von 40 € vorhalten muss, für Staatsanleihen mit einem identischen Marktwert aber nur bis zu 4 € zu hinterlegen sind, und das unabhängig davon, ob sie aus Griechenland, Spanien oder Deutschland kommen. Des Weiteren scheint gerade aufgrund der aktuell hohen Volatilitäten an den Märkten eine aus der vorgegebenen Parametrisierung abgeleitete, einheitliche Kapitalanlagestrategie für alle Versicherer nicht sinnvoll, da eine Rückkopplung auf die Kapitalmärkte bestehende Verwerfungen und Kursausschläge noch verstärken könnte.
Letztlich stellt sich für Außenstehende, egal ob Aktionär, Versicherungsnehmer oder Ratingagentur, aber vor allem die Frage der Vergleichbarkeit. Denn auch wenn der Standardansatz vermeintlich ein einheitliches Richtmaß widerspiegeln soll, so werden sich die Interpretationen der verschiedenen Unternehmen deutlich voneinander unterscheiden. Ganz zu schweigen von den Gesellschaften, die zur Berechnung der Kapitalanforderungen interne Ansätze verwenden.
Um dieses Spannungsfeld deutlich zu machen, kann man das Regelwerk aus Säule 1 plakativ mit einem Auto und den zugehörigen Sonderausstattungsmerkmalen vergleichen. Durch seinen modularen Aufbau und die Vorgabe diverser Parameter und Rahmenbedingungen bildet das Standardmodell die Karosserie für das neue Solvabilitätswerk. Nach außen hin sind so alle Unternehmen, die den Standardansatz fahren, mit dem gleichen Gefährt unterwegs. Die innewohnende Technik und die Ausgestaltung der vielen kleinen Nischen aber bleiben den Unternehmen überlassen. So ergibt sich über etliche Freiheitsgrade und Wahlrechte die Möglichkeit, das Auto den individuellen Erfordernissen anzupassen. Trotz eines von außen betrachtet einheitlichen Standards dürften die Ergebnisse nur bedingt miteinander vergleichbar sein.
Hinzu kommt, dass die Analyse der Kennzahlen fundiertes Wissen über die Berechnungsgrundlagen erfordert. So basiert das Modell zur Ermittlung der versicherungstechnischen Positionen der Marktwertbilanz für deutsche Personenversicherer auf der Untersuchung von Zahlungsströmen. Über die Betrachtung möglichst realitätsnaher Cash-in und Cash-out-flows kann eine Best Estimate Schätzung der versicherungstechnischen Rückstellungen vorgenommen werden. Diese werden anschließend unter der Annahme verschiedener vorgegebener Stressszenarien neu bewertet und daraus die Kapitalanforderungen abgeleitet. Soweit die Rahmenbedingungen. Maßgeblichen Einfluss auf die Zahlungsströme haben aber die unternehmensindividuell festzulegenden Annahmen zweiter Ordnung. Viele Unternehmen entwickeln diese Annahmen, zu denen beispielsweise auch die Ausscheidewahrscheinlichkeiten gehören, aus unternehmenseigenen Untersuchungen. So zieht im Zweifelsfall jeder Lebensversicherer seine eigene Sterbetafel zweiter Ordnung zur Berechnung heran, die noch dazu von einem Jahr auf das andere aktualisiert werden könnte. Da unterschiedliche Kollektive auch abweichende Bestandsabriebe nach sich ziehen, ist dies fachlich sogar absolut begründet. Einem Außenstehenden verlangt dies aber tiefes Verständnis der Materie ab, und es bleibt abzuwarten, inwieweit die Aufsichtsbehörde in der Lage sein wird, diese Annahmen jährlich neu auf ihre Adäquatheit zu überprüfen. Gleiches gilt auch für die Wahlrechte in den Bewertungsmethoden und deren Ausgestaltung.
Insgesamt also sind die fachlichen Herausforderungen bei allen beteiligten Instanzen nicht zu unterschätzen. Nur noch Spezialisten auf ihren jeweiligen Fachgebieten können die Anforderungen komplett durchdringen und verstehen. Da stellt sich die Frage, ob Vorstände und Risikomanager in der Lage sein werden, die Berechnungsmethodiken und Zusammenhänge richtig zu erfassen und entsprechende Steuerungsmaßnahmen daraus abzuleiten. Denn letztlich war und ist das Ziel von Solvency II, den Versicherern ein Instrumentarium an die Hand zu geben, das es der Geschäftsführung ermöglicht, quantitative und qualitative Anforderungen wie Zahnräder ineinander greifen zu lassen und damit ein belastbares Risikomanagementsystem zu etablieren.