Ulrike Voßmann, ISS Software GmbH

Ulrike Voßmann

Ulrike Voßmann, geboren 1980 in Rinteln, studierte Wirtschaftsmathematik an der Universität Bielefeld und absolvierte eine Ausbildung zur Aktuarin (DAV) mit dem Schwerpunkt Lebensversicherungsmathematik.
Zunächst arbeite sie mehrere Jahre im Risikomanagement der AXA Service AG und war dort mit der internationalen Bilanzierung und der Entwicklung einer monatlichen Risikoberichterstattung betraut. Anschließend wechselte sie zur ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH als Analystin im Bereich Lebensversicherung. Zu ihren Aufgabenschwerpunkten gehörten die Weiterentwicklung der Ratingmodelle in Bezug auf die Versicherungstechnik und das Risikomanagement.

Seit 2012 ist sie Mitarbeiterin der ISS Software GmbH im Bereich Themenmanagement und unterstützt derzeit das Projektteam SOLVARA.

Versicherungstechnische Risiko Kranken

Krankenversicherungsverpflichtungen

Solvency II weist die Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen bestimmten Geschäftsbereichen zu. Entscheidend für diese Zuordnung ist die Art der aus den Verpflichtungen erwachsenden Risiken, die rechtliche Form der Verpflichtungen ist hinsichtlich der Art des Risikos nicht unbedingt von entscheidender Bedeutung (Art. 55, SII DV).

Versicherungstechnische Risiko Kranken Katastrophenrisiko

Krankenversicherungsverpflichtungen

Die Kapitalanforderung für das Modul Krankenversicherungskatastrophenrisiko setzt sich zusammen aus den Kapitalanforderungen der Untermodule

  • Massenunfallrisiko
  • Unfallrisikokonzentration
  • Pandemierisiko,

die mittels der folgen Formel

SCRhealth,CAT = √( SCR2ma · SCR2ac · SCR2p )

aggregiert werden.

Versicherungstechnisches Risiko Leben

Lebensversicherungsverpflichtungen

Solvency II weist die Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen bestimmten Geschäftsbereichen zu. Entscheidend für diese Zuordnung ist die Art der aus den Verpflichtungen erwachsenden Risiken: die rechtliche Form der Verpflichtungen ist hinsichtlich der Art des Risikos nicht unbedingt von entscheidender Bedeutung (Art. 55, SII DV).

Den Lebensversicherungsverpflichtungen werden dabei folgende Geschäftsbereiche zugewiesen:

Versicherungstechnisches Risiko Kranken nach Art der Leben

Krankenversicherungsverpflichtungen

Die Verpflichtungen aus Krankenversicherungsverträgen werden unterschieden in jene, die nach Art der Lebensversicherung zu bewerten sind und jene, die ihrem Wesen nach den Charakter einer Schadenversicherung haben. Den Lebensversicherungsverpflichtungen werden dabei die folgenden Geschäftsbereiche zugerechnet (Art. 55, SII DV).:

Versicherungstechnik Leben und Kranken

Die Quantitative Reporting Templates (QRT) für die Versicherungstechnik Leben (TP-F1 – TP-F4) und Kranken (TP-F1 und TP-F2) erfordern umfangreiche Informationen zum Versicherungsgeschäft. Hierzu gehören unter anderem Angaben zu den technischen Rückstellungen, den zukünftigen Zahlungsströmen sowie zum Teil sehr weitreichende Produktinformationen. Durch diese differenzierten Meldungen soll die Versicherungstechnik möglichst vollständig dargestellt werden, um eine marktnahe und detaillierte Darstellung über die Lage des Unternehmens erhalten zu können.

Bewertung der Optionen und Garantien von Lebensversicherungspolicen

Optionen und Garantien spielen auf dem deutschen Lebensversicherungsmarkt eine große Rolle. Sie steigern die Attraktivität der Policen und tragen dazu bei, die langfristigen Verträge auch zukünftig an den aktuellen Bedarf des Versicherungsnehmers anpassen zu können. Solvency II schreibt vor, den Wert dieser oft nicht eingepreisten Rechte explizit zu bestimmen und ihn den versicherungstechnischen Rückstellungen in der Marktwertbilanz zuzuweisen.

Ermittlung der Kapitalanforderungen VT Kranken

Die Ermittlung der Kapitalanforderungen im Modul der Versicherungstechnik Kranken wurde im Hinblick auf QIS5 grundlegend überarbeitet. Für jeden einzelnen Vertrag ist nun zu entscheiden, ob er Charakter „nach Art der Leben“ oder „nach Art der Schaden“ hat. Das zu hinterlegende Solvenzkapital ergibt sich dann im Wesentlichen aus den für die jeweiligen Module VT Leben bzw. VT Nichtleben bekannten Ansätzen.

Ermittlung der Kapitalanforderungen VT Leben

Das aktuelle Standardmodell zur Ermittlung der Solvenzkapitalanforderungen zeichnet sich durch seinen modularen Aufbau aus, der sich über die Betrachtung der relevanten Risikokategorien und deren Teilrisiken ergibt. Unter Risikokategorien versteht EIOPA die fünf Hauptrisiken (VT Leben, VT Nichtleben, VT Kranken, Marktrisiko und Ausfallrisiko), die sich in die hierarchisch darunterliegenden Teilrisiken aufgliedern.

Risikomindernde Wirkung der zukünftigen Überschussbeteiligung

Die zukünftige Überschussbeteiligung kann einen wichtigen Einfluss auf das Risikokapital eines Versicherungsunternehmens haben. Sie ist der Höhe nach nicht garantiert und kann so in einer Stressbetrachtung unter Beachtung der rechtlichen Mindestanforderungen zum Verlustausgleich herangezogen werden. Daraus erklärt sich ihre risikomindernde Wirkung für die szenariobasierten Berechnungen der Kapitalanforderungen.