Mit der detaillierten Abfrage der Informationen über die Kategorien
- Fakultative Rückversicherung,
- Rückversicherungsprogramme,
- Anteile der Rückversicherung und
- SPV (Special Purpose Vehicle)
ist eine umfassende Analyse der Risiken (z. B. Ausfallrisiko) durch die Aufsicht möglich.
Der Aufwand für die Befüllung der Templates dürfte sich in Grenzen halten, da beispielsweise die Angaben zu Rückversicherungsverträgen in einem Vertragsregister des Unternehmens gespeichert werden.
Auf Basis des Final Reports von EIOPA zu den QRT (Juli 2012) sollen Formulare Informationen zu den Rückversicherungen grundsätzlich mindestens jährlich, einige zudem quartalsweise, transportieren.
Von der Quartalsmeldepflicht sind Unternehmen ausgenommen, die bestimmte Kriterien erfüllen 1.
1 In der Grafik durch ein (x) dargestellt.
Re-J1: Facultative covers life and non-life
Das Re-J1 ist ein jährlich zu meldendes Template, welches nur für Einzelunternehmen zu erstellen ist. Auf diesem Template werden jeweils für das Leben- und Nicht-Leben-Geschäft die Risiken berücksichtigt, die in ihrer Art und im Umfang von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Dadurch wird ein Einblick in die individuellen und marktweiten Profile dieser Risiken geboten. Zudem kann über das QRT Re-J1 eine Einschätzung über das potenzielle Ausfallrisiko im Falle eines Totalverlustes gegeben werden. Falls Versicherungsunternehmen starke Exposures gegenüber Einzelrisiken gezeichnet haben, kann ein Totalverlust zu einem hohen Kreditrisiko gegenüber der Rückversicherung führen. Es müssen nur Angaben der 10 wichtigsten Risiken (Vertragsebene) bzgl. ihres fakultativ rückversicherten Exposures gemacht werden.
Re-J2: Outgoing Reinsurance Program in the next reporting year
Das Re-J2 ist jährlich auf Solo- und Gruppenebene und gegebenenfalls quartalsweise für Einzelunternehmen zu melden. Die Quartalsmeldung dient als Aktualisierung und ist nur dann notwendig, wenn das Rückversicherungsprogramm aufgrund neuer sowie gekündigter Verträge oder anderer wesentlicher Veränderungen umgestaltet wurde. Für die Gruppenmeldung wird ein reduziertes Template gemeldet, da nur spezielle Informationen zur Finanzstabilität gefordert werden.
Das QRT bietet einen Überblick
- über den Aufbau und über die Entwicklung des Rückversicherungsprogramms,
- über den Risikoselbstbehalt des Versicherers sowie
- über den Anteil der Rückversicherung auf Vertragsebene und gesamt.
Mit diesem QRT kann die Wirkung auf Basis- und Katastrophenrisiken durch das Rückversicherungsprogramm in Beziehung zur Solvenz- und Liquiditätslage bewertet werden. Zur Niedrighaltung des Ausfallrisikos der Rückversicherung soll das Re-J2 überprüfen, ob das Rückversicherungsprogramm dem Risikoprofil des Versicherungsunternehmens genügt.
Re-J3: Share of reinsurers
Das QRT Re-J3 ist sowohl auf Einzel- als auch auf Gruppenebene jährlich und quartalsweise an die Aufsichtsbehörde zu melden, wobei die reduzierte Quartalsmeldung nur spezielle Informationen zur Finanzstabilität enthält.
Das Ziel dieses Templates ist es, die Auswirkungen des Ausfalls der Rückversicherung für betroffene Unternehmen im In- und Ausland zu bewerten. Zudem kann mit Hilfe von Re-J3 die lokale und europäische Stabilität der Finanzen überprüft werden. Dafür werden Informationen zu den Anteilen an Rückversicherungsgeschäften im In- und Ausland auf der Ebene individueller Versicherungsunternehmen erfasst.
Re-SPV: Special Purpose Insurance Vehicles
Mit dem Meldeformular Re-SPV, welches jährlich auf Einzel- und Gruppenebene gemeldet wird, analysiert die Aufsicht den Einsatz von Zweckgesellschaften als Alternative zu traditionellen Rückversicherungsverträgen. Dabei wird geprüft, ob genügend Informationen über den Einsatz von Zweckgesellschaften zur Verfügung stehen, um das umfassende Thema bzgl. der resultierenden Risikominderung aus Sicht des Zedenten bewerten zu können.