Köln, den 16. Juni 2016
Seit dem 01.01.2016 gilt das neue Aufsichtsregime Solvency II verbindlich für Versicherungsunternehmen. Insbesondere Lebensversicherer stehen hier vor der Herausforderung, die wirtschaftlichen Risiken, die aus ihren langfristigen Garantieversprechen resultieren, mit ausreichend Solvenzmitteln zu unterlegen. Gleichzeitig müssen die Unternehmen jährlich immer weitere Mittel der Zinszusatzreserve zuführen, um die hohen Garantien der Vergangenheit bilanziell abzusichern. Diese Entwicklungen zwingen gemeinsam mit den rückläufigen Kapitalanlageerträgen im Niedrigzinsumfeld und dem immer weiter sinkenden Höchstrechnungszins viele Lebensversicherer zu einer Neuausrichtung des Geschäftsmodells. Im Marktausblick zur Lebensversicherung hat Assekurata die aktuellen Herausforderungen der Branche beleuchtet.