Die Angaben zur Versicherungstechnik Nichtleben müssen für verschiedene Bereiche erfolgen. So werden unteren anderem Informationen zu
- den Renten aus Nichtlebensversicherungsverpflichtungen,
- den Abwicklungsdreiecken,
- den Zahlungsströmen der Zu- und Abgänge sowie
- dem Risikoprofil
gefordert. Die Dateneingaben erfolgt in den Meldeformularen:
- S.16.01: Angaben über Renten aus Nichtlebensversicherungsverpflichtungen
- S.17.01: Versicherungstechnische Rückstellungen Nichtlebensversicherung
- S.17.02: Versicherungstechnische Rückstellungen Nichtlebensversicherung — nach Ländern
- S.18.01: Projektion der künftigen Zahlungsströme (bester Schätzwert — Nichtlebensversicherung)
- S.19.01: Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen
- S.20.01: Entwicklung der Verteilung der eingetretenen Versicherungsfälle
- S.21.01: Risikoprofil der Verlustverteilung
- S.21.02: Nichtlebensversicherungstechnische Risiken
- S.21.03: Verteilung der nichtlebensversicherungstechnischen Risiken — nach Versicherungssumme
Alle Meldeformulare sind jährlich von den Einzelunternehmen zu melden. Das Meldeformular S.17.01 wird zudem in verkürzter Form auch je Quartal gemeldet. Gruppen sind von diesen Meldungen nicht betroffen.
Meldeformular S.16.01 - Angaben über Renten aus Nichtlebensversicherungsverpflichtungen
Das Meldeformular S.16.01 erfasst Informationen für Renten, die aus Nichtlebensversicherungsverträgen resultieren und mit Kranken- und anderen Versicherungsverpflichtungen in Zusammenhang stehen und als solche abgerechnet werden. Dabei können Daten auf Basis des Schaden- oder Zeichnungsjahres eingetragen werden. Hierbei sind jedoch immer die Anforderungen der nationalen Aufsicht zu berücksichtigen.
Meldeformular S.17.01 – Versicherungstechnische Rückstellungen Nichtlebensversicherung
Das Meldeformular S.17.01 gibt einen Überblick über die versicherungstechnischen Rückstellungen. Hierbei sind für folgende Themenbereiche die Daten zu erfassen:
- Beste Schätzung für Schaden- und Prämienrückstellungen,
- Risikomarge,
- aus Rückversicherung einforderbare Beträge sowie
- Zahlungsabflüsse und -zuflüsse.
Diese Angaben werden pro Geschäftsbereich gefordert.
Meldeformular - S.17.02: Versicherungstechnische Rückstellungen Nichtlebensversicherung (nach Ländern)
Das Meldeformular S.17.02 beinhaltet ebenfalls Informationen zu den versicherungstechnischen Rückstellungen. Jedoch sind die Informationen den Ländern zuzuordnen. Hierbei gilt zu beachten, dass nur die Länder zu erfassen sind, die unter die Wesentlichkeitsschwelle fallen. Das heißt, „in den nach Ländern übermittelten Informationen müssen mindestens 90 % der als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen und des besten Brutto-Schätzwerts (mit Bezug auf das Direktversicherungsgeschäft) für alle Geschäftsbereiche ausgewiesen sein“ (siehe Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450, Seite 558). Die Informationen zu den Ländern, die nicht in diese Wesentlichkeitsgrenze fallen, sind in aggregierter Form unter “EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle“ oder “Nicht-EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle” zu übermitteln.
Meldeformular S.18.01 - Projektion der künftigen Zahlungsströme (bester Schätzwert - Nichtlebensversicherung)
Die zukünftigen Zahlungsströme in Bezug auf die Zahlungsabflüsse und -zuflüsse der besten Schätzung getrennt nach Prämien und Schadenrückstellung werden im Meldeformular S.18.01 abgebildet. Dabei werden die Zahlungsabflüsse unterteilt in
- Künftige Leistungen und
- Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse.
Die Aufteilung der Zahlungszuflüsse ist hingegen wie folgt:
- Künftige Prämien und
- Sonstige Zahlungszuflüsse.
Meldeformular S.19.01 - Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen
Die Schadenrückstellungen spielen in der Versicherungstechnik eine wesentliche Rolle. Mit Hilfe von Abwicklungsdreiecken können die geschätzten Kosten für Versicherungsfälle (geleistete Zahlungen für Versicherungsfälle und Schadenrückstellungen nach dem Bewertungsgrundsatz von Solvabilität II) und die Entwicklung der Kostenschätzung im Zeitablauf dargestellt werden. Im Meldeformular S.19.01 werden Abwicklungsdreiecke für
- bezahlte Schäden,
- den besten Schätzwert für Schadenrückstellungen und
- gemeldete, aber nicht regulierte Versicherungsansprüche (RBNS, engl.: reported but not settled).
gefordert. Diese sind je betriebenen Geschäftsbereich auszufüllen.
Meldeformular S.20.01 - Entwicklung der Verteilung der eingetretenen Versicherungsfälle
Das Meldeformular S.20.01 ermöglicht die Darstellung der Abwicklung bzw. Bewegung des Portfolios hinsichtlich der bezahlten Schäden und RBNS-Ansprüche (engl.: reported but not settled, dt.: gemeldete, aber nicht reguliert). Die Befüllung muss für das Direktgeschäft und je Geschäftsbereich, der in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 definierten 12 Geschäftsbereiche, durchgeführt werden. Unternehmen, die in Rückdeckung übernommenes Geschäft betreiben, unabhängig davon ob proportional oder nicht proportional, sind von der Übermittlung befreit.
Meldeformular S.21.01 - Risikoprofil der Verlustverteilung
Im Meldeformular S.21.01 ist die Verteilung der im Berichtsjahr eingetretenen Schadensfälle auf (vordefinierte) Stufen darzustellen. Die Übermittlung muss je Geschäftsbereich und nur für das Direktversicherungsgeschäft zum Nichtlebensversicherungsgeschäft (einschließlich des nach Art der Nichtlebensversicherung betriebenen Krankenversicherungsgeschäfts) erfolgen.
Meldeformular S.21.02 – Nichtlebensversicherungstechnische Risiken
Einen Überblick über die versicherungstechnischen Risiken bietet das Meldeformular S.21.02. In diesem Formular sind die 20 größten versicherungstechnischen Einzelrisiken auf der Grundlage des Nettoselbstbehalts zu übermitteln. Durch diese Angaben können Spitzen- bzw. Massenrisiken oder gefährliche Einzelrisiken bewertet werden. Die Informationen sind nur für das Direktversicherungsgeschäft bezogen auf Nichtlebensversicherungsgeschäft (einschließlich des nach Art der Nichtlebensversicherung betriebenen Krankenversicherungsgeschäfts) zu erfassen.
Meldeformular S.21.03: Verteilung der nichtlebensversicherungstechnischen Risiken - nach Versicherungssumme
Das Meldeformular S.21.03 ermöglicht die Darstellung des versicherungstechnischen Risikos auf Basis der Versicherungssumme. Die Informationen sind nur in Bezug auf das Direktversicherungsgeschäft und nur für die in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 definierten Geschäftsbereiche der Nichtlebensversicherung notwendig.
Die Verteilung des Risikoportfolios basiert auf vorgegebene Stufen der Versicherungssumme von jedem einzelnen versicherungstechnischen Risiko, welches vom Unternehmen übernommen wurde. Die Angaben sind pro Geschäftsbereich zu erfassen.