Schaden- und Unfallversicherung

Solvency II in der Schaden-/Unfallversicherung: Solvenzquoten stellen Belastbarkeit unter Beweis

Die hohen Sicherheitsmittel der Branche spiegeln sich in den Solvenzquoten unter Solvency II wider. Zum Meldestichtag 31.12.2017 lag der Branchendurchschnitt für die 169 in solvencyDATA erfassten Schaden-/ Unfallversicherer bei 267 % (Vorjahr: 260 %).

Meldeformulare der Versicherungstechnik Nicht­leben

Die Meldeformulare für die Versicherungstechnik Nichtleben dienen dazu, die Versicherungstechnik des jeweiligen Unternehmens vollständig abzubilden. Hierzu sind Angaben zu den Rückstellungen, den zukünftigen Cashflows und den verschiedenen Abwicklungsdreiecken vorzunehmen. Ziel ist es, eine marktnahe Darstellung über die Lage des Unternehmens erhalten zu können.

Die Angaben zur Versicherungstechnik Nicht­leben müssen für verschiedene Bereiche erfolgen. So werden unteren anderem Informa­tionen zu

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der „IVW Privat AG“ – Teil 3

Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt, wobei in der ersten Säule konkret die quantitativen Anforderungen zur Ermittlung der benötigten und der verfügbaren Eigenmittel spezifiziert werden.

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der „IVW Privat AG“ – Teil 2

Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt, wobei in der ersten Säule konkret die quantitativen Anforderungen zur Ermittlung der benötigten und der verfügbaren Eigenmittel spezifiziert werden.

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der „IVW Privat AG“ – Teil 1

Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt, wobei dieses Regelwerk auf drei Säulen mit quantitativen, qualitativen sowie Publikations- bzw. Transparenzanforderungen beruht.

Versicherungstechnik Nicht-Leben

Die Quantitative Reporting Templates (QRT) für die Versicherungstechnik Nicht-Leben (TP-E1 – TP-E7) erfordern umfangreiche Angaben von Informationen zum Nicht-Leben-Geschäft. Hierzu gehören unter anderem Angaben zu den Rückstellungen, den zukünftigen Cashflows und den verschiedenen Abwicklungsdreiecken. Durch diese differenzierten Meldungen soll die Versicherungstechnik vollständig abgebildet werden, um eine marktnahe Darstellung über die Lage des Unternehmens erhalten zu können.