Die dritte Säule von Solvency II definiert die Offenlegungsverpflichtungen, die die Schaffung von Markttransparenz in der europäischen Versicherungswirtschaft weiter fördern sollen. Die Entwicklung der Vorgaben wurde – im Vergleich zu den anderen beiden Säulen – deutlich später aufgesetzt.
Die Herausforderungen konnten von der Branche demnach auch erst zu einem späteren Zeitpunkt identifiziert werden. Zunächst existierte die weitläufige Annahme, dass im Wesentlichen die Ergebnisse der ersten Säule zu berichten seien. Es stellte sich jedoch heraus, dass eine Vielzahl von zusätzlichen Werten an die Aufsicht und teilweise auch an die interessierte Öffentlichkeit offenzulegen ist. Ein Großteil dieser quantitativen Informationen lag jedoch nicht in der erforderlichen Datengranularität vor. Das Zahlenwerk wird in qualitativen Reports begleitet, ergänzt und konkretisiert. Entsprechend umfangreiche Projekte wurden in vielen Versicherungshäusern initialisiert, um den Berichterstattungspflichten zu genügen.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die drei Säulen von Solvency II nicht isoliert zu betrachten sind. Säule III führt nicht nur die Ergebnisse der Säule I & II zusammen, sondern hat im Umkehrschluss Einfluss auf deren Ausgestaltung. Erst im Zusammenspiel ergibt sich das vollständige Solvency II-Modell, welches in den Berichten der Säule III mündet.
Historie
Mit dem Consultation Paper 58 zum Aufsichtsrechtlichen Meldewesen und den Veröffentlichungspflichten wurden im Juli 2009 erstmalig die Berichtsanforderungen und Quantitative Reporting Templates (kurz: QRT) für Solvency II zur Diskussion freigegeben. Ein Pre-Test, der von CEIOPS in 2010 initiiert wurde, hatte eine erste qualitative Beurteilung der Anforderungen ermöglicht. Die Erkenntnisse aus einer weiteren Konsultation – durchgeführt Ende 2011 / Anfang 2012 – mündeten in den Final Report (konkretisiert durch CP 09 und CP 11), der damit das vorerst gültige Ergebnis und somit die Grundlage für die Solvency-II-Erstmeldungen darstellt. Die im September 2013 publizierten Interim Guidelines definieren den Auszug der für die Übergangsphase (Interim Phase) relevanten QRT.