Ermittlung der Kapitalanforderungen für das Konzentrationsrisiko
Das Konzentrationsrisiko wird in der Delegierten Verordnung als Marktrisikokonzentrationen bezeichnet. Als Element des Marktrisikos hat das Konzentrationsrisiko im Allgemeinen eine geringere Bedeutung hinsichtlich der Solvenzkapitalanforderung als beispielsweise das Aktien- oder Zinsrisiko.