Standardformel

Versicherungstechnische Risiko Kranken

Krankenversicherungsverpflichtungen

Solvency II weist die Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen bestimmten Geschäftsbereichen zu. Entscheidend für diese Zuordnung ist die Art der aus den Verpflichtungen erwachsenden Risiken, die rechtliche Form der Verpflichtungen ist hinsichtlich der Art des Risikos nicht unbedingt von entscheidender Bedeutung (Art. 55, SII DV).

Risikomindernde Wirkung latenter Steuern

Die Standardformel zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung nach Solvency II berücksichtigt einen möglichen Ausgleich von unerwarteten Verlusten. Zum einen erfolgt dies durch eine gleichzeitige Reduzierung der versicherungstechnischen Rückstellungen (in Form einer Reduzierung der zukünftigen Überschussbeteiligung). Zum anderen wird ebenfalls die Verlustausgleichsfähigkeit durch latente Steuern – auch risikomindernde Wirkung latenter Steuern genannt – einbezogen.

Versicherungstechnisches Risiko Leben: Stornorisiko

Das Stornorisiko einer Lebensversicherung bildet einen Verlust oder eine nachteilige Veränderung der Versicherungsverbindlichkeiten ab, die sich aus Veränderungen in der Höhe oder der Volatilität der Quoten hinsichtlich Storno und Optionsausübung des Versicherungsnehmers (wie Kündigungen, Verlängerungen, Beitragsfreistellungen oder Beitragssenkung sowie Rückkauf von Versicherungsverträgen) ergeben. Das Stornorisiko ist also unternehmensindividuell – abhängig von der Produktgestaltung, Vertragslaufzeit, Vertriebswege etc.

Versicherungstechnisches Risiko Leben: Sterblichkeitsrisiko

Das Sterblichkeitsrisiko steht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Leben der versicherten Personen. Es beschreibt das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung des Werts der Versicherungsverbindlichkeiten, das sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder in der Volatilität der Ausscheideordnungen ergibt.

Versicherungstechnisches Risiko Leben: Revisionsrisiko

Das Revisionsrisiko einer Lebensversicherung misst den Verlust oder die nachteilige Veränderung der Versicherungsverbindlichkeiten, welche sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder in der Volatilität der Revisionsraten für Rentenversicherungen ergeben; diese resultieren sich infolge von Änderungen im Rechtsumfeld oder in der gesundheitlichen Verfassung des Versicherten.

Versicherungstechnisches Risiko Leben: Kostenrisiko

Das Kostenrisiko einer Lebensversicherung erfasst das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung der Versicherungsverbindlichkeiten, welches sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder in der Volatilität der bei den Verwaltungskosten von Versicherungsverträgen anfallenden Kosten ergibt. Das Kostenrisiko berücksichtigt Schwankungen aller Kosten, die zur Erfüllung von Versicherungsverträgen dienen, wie z.B. Kosten, die aus Personalaufwand, Provisionskosten, Kosten für IT-Infrastruktur oder Kosten für genutzte Immobilien anfallen.

Versicherungstechnisches Risiko Leben: Katastrophenrisiko

Das Lebensversicherungskatastrophenrisiko erfasst den Verlust oder eine nachteilige Veränderung des Werts der Versicherungsverbindlichkeiten. Dieser ergibt sich aus einer erheblichen Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die Annahmen bei der Rückstellungsbildung für extreme oder außergewöhnliche Ereignisse wie eine Pandemie.

Versicherungstechnisches Risiko Leben: Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko

Dieses Modul findet Anwendung, sofern es in Lebensversicherungsverträgen Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherungsrisiken mit enthalten sind. Demzufolge steht das Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko unmittelbar im Zusammenhang mit dem Leben der versicherten Personen und beschreibt das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung des Werts der Versicherungsverbindlichkeiten, das aus Veränderungen der Ausscheideordnungen resultiert.

Versicherungstechnisches Risiko Kranken: Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko

Das Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko einer Krankenversicherung ermittelt sich aus dem Verlust an Basiseigenmitteln, der sich aus der unmittelbar anhaltenden Veränderungen in der Höhe, im Trend oder bei der Volatilität der Invaliditäts-, Krankheits- und Morbiditätsraten ergibt. Dieses Modul findet Anwendung, sofern es in Lebensversicherungsverträgen, Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherungsrisiken mit enthalten sind.