Versicherungstechnische Risiko Kranken
Krankenversicherungsverpflichtungen
Solvency II weist die Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen bestimmten Geschäftsbereichen zu. Entscheidend für diese Zuordnung ist die Art der aus den Verpflichtungen erwachsenden Risiken, die rechtliche Form der Verpflichtungen ist hinsichtlich der Art des Risikos nicht unbedingt von entscheidender Bedeutung (Art. 55, SII DV).