Das Aufsichtsberichtswesen (Regular Supervisory Reporting – kurz: RSR)
Die planmäßige Berichterstattung vom Versicherungsunternehmen an die Versicherungsaufsicht erfolgt über den Aufsichtsbericht (Artikel 35, Rahmenrichtlinie). Er ist auf jährlicher Basis als qualitativer Bericht zu erstellen und soll insbesondere als Grundlage für das aufsichtliche Überprüfungsverfahren (Supervisory Review Process) sowie für den Dialog zwischen Versicherungsaufsicht und Versicherungsunternehmen dienen.