RSR

Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht, Regular Supervisory Reporting

Das Aufsichtsberichtswesen (Regular Supervisory Reporting – kurz: RSR)

Die planmäßige Berichterstattung vom Versicherungsunternehmen an die Versicherungsaufsicht erfolgt über den Aufsichtsbericht (Artikel 35, Rahmenrichtlinie). Er ist auf jährlicher Basis als qualitativer Bericht zu erstellen und soll insbeson­dere als Grundlage für das aufsichtliche Überprü­fungsverfahren (Supervisory Review Process) sowie für den Dialog zwischen Versicherungs­aufsicht und Versicherungsunternehmen dienen.