Bester Schätzwert

Best Estimate

Versicherungsunternehmen müssen ihre versicherungstechnischen Rückstellungen unter Solvency II auf eine bestimmte Weise bestimmen, die durch den Begriff des „Best Estimate“ (Bester Schätzwert) charakterisiert ist (s. Bewertung versicherungstechnischer Verpflichtungen, Best Estimate Prämienrückstellung Non-Life, Best Estimate Schadenrückstellung Non-Life). Die im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG (2017)) und der Delegierten Verordnung (2014) implizit unterstellte Definition des Begriffs „Best Estimate“ ist aus Sicht der mathematischen Statistik allerdings problematisch.

Best Estimate Prämienrückstellung Non-Life

Rückstellungen werden unter Solvency II aus zukünftigen diskontierten Zahlungsströmen für bestehende Verpflichtungen auf der Basis von geschätzten Erwartungswerten gebildet. Sie sind damit ein tragendes Fundament der Passiv-Seite der Solvency II - Bilanz.

Rückstellungen werden unter Solvency II aus zukünftigen diskontierten Zahlungsströmen für bestehende Verpflichtungen auf der Basis von geschätzten Erwartungswerten gebildet. Sie sind damit ein tragendes Fundament der Passiv-Seite der Solvency II - Bilanz.

Bewertung versicherungstechnischer Verpflichtungen

Versicherungsunternehmen werden nach den Prinzipien von Solvency II aufgefordert, ihre Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten marktwertnah anzusetzen. Dies bedeutet ein Umdenken für die Branche, insbesondere bei der Bewertung der versicherungstechnischen Bilanzpositionen. Einen möglichen Lösungsansatz zeigt das Cashflow-Modell des GDV auf, das auf Basis von Zahlungsströmen das erforderliche Best Estimate und die Risikomarge ermittelt.