Best Estimate
Versicherungsunternehmen müssen ihre versicherungstechnischen Rückstellungen unter Solvency II auf eine bestimmte Weise bestimmen, die durch den Begriff des „Best Estimate“ (Bester Schätzwert) charakterisiert ist (s. Bewertung versicherungstechnischer Verpflichtungen, Best Estimate Prämienrückstellung Non-Life, Best Estimate Schadenrückstellung Non-Life). Die im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG (2017)) und der Delegierten Verordnung (2014) implizit unterstellte Definition des Begriffs „Best Estimate“ ist aus Sicht der mathematischen Statistik allerdings problematisch.