Compliance

Schlüsselfunktion: Compliance-Funktion

Die Compliance-Funktion ist eine der vier Schlüsselfunktionen des Governance-Systems, die nach § 29 Abs. 1 S. 2 VAG eingerichtet werden muss.

Gesetzliche Grundlagen

Die Regelungen zur Compliance-Funktion werden auch im Rahmen des internen Kontrollsystems behandelt und werden im Wesentlichen in folgenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften beschrieben:

Versicherer unter Compliance-Druck

In der deutschen Assekuranz ist das immense Potenzial von Outsourcing so gut wie unbestritten: In einer aktuellen Studie von Sopra Steria Consulting nennen neun von zehn Gesellschaften den Wunsch nach Kostenreduktion als zentrales Motiv für die Auslagerung von Prozessen und Systemen. Jedes siebte Unternehmen erhofft sich überdies mehr Freiraum zur Konzentration aufs Kerngeschäft. Insofern ist es kein Wunder, dass der IT-Bereich zu den klassischen Outsourcing-Feldern in der Versicherungsbranche gehört.

Versicherer unter Compliance-Druck

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Gestaltungsmerkmale eines Internen Kontrollsystems (IKS)

Wir freuen uns Ihnen die Ausarbeitung „Gestaltungsmerkmale eines Internen Kontrollsystems (IKS)“ von Nils-Christian Hinck, Sopra Steria Consulting zur Verfügung zu stellen, die auf den Themenbereich der Compliance eingeht.

Gestaltungsmerkmale eines Internen Kontrollsystems (IKS)

Solvency II - 2. Säule

  • Definitionen
  • Aufbau eines Internen Kontrollsystems
  • Vorgehensweise zur Implementierung

Fachliche Eignung der Geschäftsleiter und Zuverlässigkeitsnachweis – “fit and proper“ unter Solvency II

Alle Personen, die ein Versicherungsunternehmen leiten oder andere Schlüsselaufgaben übernehmen, müssen unter Solvency II die fit-and-proper-Kriterien erfüllen. Mit dieser Maßgabe stellen die fachliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit grundlegende Organverantwortungen in einem wirksamen Governance-System von Versicherungsunternehmen dar.