Mitte Oktober startete die erste QIS für Pensionskassen. Die Abgabe soll bis zum 17. Dezember 2012 erfolgen. Der Aufbau der Standardformel für Pensionskassen orientiert sich dabei sehr stark an der für Versicherungsunternehmen.
Das QIS-Spreadsheet für Pensionskassen, das zentrale Dokument der Studie, weicht jedoch hinsichtlich seines Aufbaus stark von den bisher aus der Versicherungsbranche bekannten Spreadsheets ab. Basis für die Berechnungen bildet das SET0-Common, das zuerst zu befüllen ist. Dieses enthält neben dem „Holistic Balance Sheet“ weitere Informationen zu den Kapitalanlagen sowie zum Operationellen Risiko.
Die weiteren 17 Sets beinhalten neben Ergänzungen der Bilanz die jeweiligen Risiken. Sie decken jeweils unterschiedliche Szenarien ab, deren Grundlage unter anderem verschiedene Zinsstrukturkurven (z. B. mit oder ohne antizyklische Prämie (CCP – Countercyclical Premium) bilden. Es bietet sich für die Bearbeitung der Szenarien / Sets an, nach der Befüllung der Bilanz mit den erforderlichen Eingaben unter III. Details of the Formula zu beginnen. Anschließend sollten unter IV. die Detailangaben zum Marktrisiko sowie V. zum Risiko aus Pensionsverpflichtungen erfasst werden. Erst im Anschluss sind unter II. die Capital Requirements zu bedienen.
Einen großen Nutzen stiften die HelperTabs, die bei der Bestimmung der Eingangswerte der Standardformel unterstützen, sofern die bestehenden Systeme die erforderlichen Daten nicht in der benötigten Granularität oder gar nicht liefern können.
Die QIS für Pensionskassen enthält ferner ein Questionnaire, der EIOPA vor allen Dingen eine qualitative Bewertung verschiedener Sachverhalte ermöglichen soll. Darunter fallen beispielsweise die Verständlichkeit der Technical Specifications oder eine erste Einschätzung der in der QIS ermittelten Ergebnisse.
Die Solvenzkapitalanforderung SCR ergibt sich als Aggregat aus BSCR (Basis SCR), der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko sowie den Adjustments für die risikomindernde Wirkung der zukünftigen Überschussbeteiligung und aus der Veränderung der Steuerlatenzen im Schock-Szenario (bzw. den Schock-Szenarien)
SCR = BSCR + SCRop + Adj1 + Adj2
mit
SCR = Solvenzkapitalanforderung
SCRop = Kapitalanforderung für das operationelle Risiko
Adj1 / Adj2 = Anpassungen für die risikomindernde Wirkung der zukünftigen Überschussbeteiligung und latenten Steuern
Das BSCR wird unter Berücksichtigung der Korrelationen der einzelnen Risikomodule untereinander, die von EIOPA vorgegeben werden, nach folgender Formel ermittelt.
mit
Corri,j = Korrelationen der SCR der Risikomodule i zu j (entsprechend der Korrelationsmatrix)
SCRi, SCRj = SCR der Risikomodule der Zeilen / Spalten der Korrelationsmatrix
SCRintangibles = SCR für immaterielle Vermögensgegenstände
Die Methode zur Bestimmung des Risikos für immaterielle Vermögensgegenstände entspricht dabei inhaltlich der Vorgabe der Standardformel für Versicherungsunternehmen.
Aufbau und Inhalt des Risikomoduls für Pensionsverpflichtungen entspricht prinzipiell dem des Risikomoduls für Lebensversicherungen. Dabei adressiert das Submodul „Benefit Option“ das Stornorisiko.
Insbesondere die Marktrisikomodule stimmen inhaltlich prinzipiell mit denen für Versicherer überein. Eine relevante Ausnahme stellt eine Option für das Zinsrisiko dar, bei dem explizit zwischen den relevanten Einflussgrößen – (1) Inflation und (2) reales Zinsrisiko – unterschieden wird (s. dazu Technical Specifications SCR 5.28. ff.). Im Rahmen dieser Option kann das Inflationsrisiko bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung berücksichtigt werden.
Eine weitere Ausnahme stellt die Bezeichnung der Indizes beim Aktienrisiko dar. Hier entsprechen inhaltlich die Indizes „Global“ und „Sonstige“ aus der QIS für Pensionskassen den Indizes „Typ 1“ und Typ 2“ der Standardformel der Versicherer (vormals auch bei Versicherern „Global“ und „Sonstige“ – die Umbenennung erfolgte nach der QIS 5).
Auch das Ausfallrisiko entspricht prinzipiell dem der Standardformel für Versicherungsunternehmen. Lediglich die risikomindernden Effekte auf das versicherungstechnische Risiko durch Rückversicherer werden bei der Ermittlung des SCRDefault nicht berücksichtigt.