Marktrisiko ist eine Zusammenfassung aller Risiken, die sich unmittelbar aus Veränderungen des Marktumfeldes ergeben, wie Marktwerte von Kapitalanlagen, Zinsen oder Wechselkursen.
Marktrisiko bildet ein Modul für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung, das in den Artikeln 164 bis 188 der Delegierten Verordnung 2015/3 beschrieben wird und insgesamt sechs Submodule besitzt:
- Zinsrisiko,
- Aktienrisiko,
- Immobilienrisiko,
- Spreadrisiko,
- Wechselkursrisiko,
- Marktrisikokonzentrationen.
Die Aggregation der einzelnen Submodule berücksichtigt einem Diversifikationseffekt, der dadurch entsteht, dass jedes Paar von Submodulen mit Korrelationskoeffizienten versehen werden und dann über folgende Formel aggregiert wird:
SCRmarket = √ Σi,j Corr(i,j) · SCRi · SCRj
i und j durchlaufen hier sämtliche Submodule des Marktrisikos. Die Korrelationskoeffizienten sind über folgende Matrix definiert:
i / j | Zins | Aktien | Immobilien | Spread | Konzentration | Wechselkurs |
---|---|---|---|---|---|---|
Zins | 1 | A | A | A | 0 | 0,25 |
Aktien | A | 1 | 0,75 | 0,75 | 0 | 0,25 |
Immobilien | A | 0,75 | 1 | 0,5 | 0 | 0,25 |
Spread | A | 0,75 | 0,5 | 1 | 0 | 0,25 |
Konzentration | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Wechselkurs | 0,25 | 0,25 | 0,25 | 0,25 | 0,25 | 1 |
Abb. 1: Korrelationsmatrix
Der Wert nimmt abhängig davon, welches Szenario für die Berechnung des Zinsrisikos maßgebend war, unterschiedliche Werte an. Wenn es das Zinsanstiegsszenario ist, gilt A = 0 und im Fall, dass es sich um das Zinsrückgangsszenario handelt, gilt A = 0,5.
Hintergrundinformationen
Der vorliegende Beitrag basiert auf den folgenden Quellen:
- Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)
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