Die Aufbauorganisation im Überblick
Gemäß des Rundschreibens 3 / 2009, 7.2.1(1) ist die Aufbauorganisation auf die Unterstützung der wichtigsten Strategieziele des Unternehmens auszurichten und konsistent zur unternehmensspezifischen Risikostrategie zu strukturieren. Dabei hat eine klare Funktionstrennung sowie Definition und aufeinander Abstimmung bezüglich der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen unvereinbaren Funktionen wie Geschäftsleitung, unabhängige Risikocontrollingfunktion, interne Revision und operative Geschäftsbereiche zu erfolgen. Um Interessenkonflikte und Machtmissbrauch zu vermeiden sowie Kontrolleffekte zu erzeugen ist es wichtig, dass Personen, die für den Aufbau von Risikopositionen verantwortlich sind, diese nicht überwachen bzw. kontrollieren
Grundsätzlich gilt nach Rundschreiben 3 / 2009, 7.2.1(2) das Prinzip der Funktionstrennung. Bei Unternehmen, bei denen aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl eine Funktionstrennung nicht möglich ist, ist dies - gemäß Rundschreiben 3 / 2009, 7.2.1(2) Erläuterung - durch entsprechende Maßnahmen zu gewährleisten:
- Transparenz durch aussagekräftige Dokumentation,
- separate Berichtslinie außerhalb der fachlichen / disziplinarischen Weisungsbefugnis sowie
- Anwendung des Vier-Augen-Prinzip.