Die Offenlegungspflichten im Überblick – Qualitative Berichterstattung
Das aufsichtsrechtliche Berichtswesen nach Solvency II – ursprünglich definiert im Consultation Paper 58 – fordert ein differenzierteres Reporting, das deutlich über einen Bericht zur Solvenzlage hinausgeht.
Die planmäßige Berichterstattung der Versicherungsunternehmen an die Versicherungs-aufsicht erfolgt über das regelmäßige Regular Supervisory Reporting (kurz: RSR) .