Veröffentlichungspflichten

Die Offenlegungspflichten im Überblick – Qualitative Berichterstattung

Das aufsichtsrechtliche Berichtswesen nach Solvency II – ursprünglich definiert im Consultation Paper 58 – fordert ein differenzierteres Reporting, das deutlich über einen Bericht zur Solvenzlage hinausgeht.

Die planmäßige Berichterstattung der Versicherungsunternehmen an die Versicherungs-aufsicht erfolgt über das regelmäßige Regular Supervisory Reporting (kurz: RSR) .

Der Bericht zur Solvenz- und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report – kurz: SFCR)

Der Bericht zur Solvenz- und Finanzlage soll in allgemeinverständlicher Form die Öffentlichkeit über die Finanzlage, die Risiken sowie die allgemeine Geschäftsentwicklung des Versicher­ungsunternehmens informieren. Dies schafft Transparenz für den (öffentlichen) Adressaten­kreis. Zum Adressatenkreis gehören

Erhebliche Steigerung der Meldeanforderungen durch Solvency II

Die mit Solvency II geplanten Neuerungen stellen eine erkennbar hohe Hürde für die Versicherungsbranche dar. Neben den umfangreichen Berichtsanforderungen ist insbesondere der Aufwand für die Versicherungsunternehmen und -gruppen, der aus den umfangreichen – teils quartalsweisen – Meldepflichten entsteht, kritisch zu analysieren.