Solvency II

Ermittlung der Kapitalanforderungen für das Konzentrationsrisiko

Das Konzentrationsrisiko wird in der Delegierten Verordnung als Marktrisikokonzentrationen bezeichnet. Als Element des Marktrisikos hat das Konzentrationsrisiko im Allgemeinen eine geringere Bedeutung hinsichtlich der Solvenzkapitalanforderung als beispielsweise das Aktien- oder Zinsrisiko.

Ermittlung der Kapitalanforderungen für das Fremdwährungsrisiko (Wechselkursrisiko)

Das Fremdwährungsrisiko gestaltet sich hinsichtlich der Ermittlung der daraus resultierenden Kapitalanforderung als wenig komplex. Die Kapitalanforderung für das Fremdwährungsrisiko als Bestandteil des Marktrisikos hat im Allgemeinen einen geringen Anteil an der Gesamtkapitalanforderung für das Marktrisiko.

Ermittlung der Kapitalanforderungen für das Immobilienrisiko

Definition und Abgrenzung

Das Untermodul Immobilienrisiko misst die Risiken, die durch Volatilitäten des Immobilienmarktwertes entstehen. Aus der Perspektive von Solvency II sind nicht nur die als Kapitalanlage genutzten Immobilien einem Risiko ausgesetzt, sondern auch Immobilien, die als Sachanlage genutzt werden. Die Investition in Immobilien in Form eines Fonds oder dessen, was oft als Real Estate Investment Trust bezeichnet wird, ist eine Tätigkeit, deren Risikoexposition als aktienähnlich angesehen werden kann.

Ermittlung der Kapitalanforderungen für das Aktienrisiko

Das Markt- und insbesondere das Aktienrisiko zeichnen sich durch eine sehr hohe Stabilität mit hohem Wirkungsgrad auf die Kapitalanforderungen aus. In diesem Kontext ist der Ermittlung des symmetrischen Anpassungsfaktors (Equity Dampener) und einer Reduzierung der Volatilität hohe Bedeutung beizumessen.