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Übersicht über Säule III

In der dritten Säule werden zur Förderung der Marktdisziplin Vorschriften zur Offenlegung sowohl gegenüber der Öffentlichkeit (public disclosure) als auch gegenüber der Aufsichtsbehörde (supervisory reporting) formuliert. Hierbei kann zwischen quantitativer und qualitativer Berichterstattung differenziert werden.

Das Risiko Kranken nach Art der Schaden

Das versicherungstechnische Risiko der Krankenversicherung ist unterteilt in Krankenversicherung nach Art der Leben und Krankenversicherung nach Art der Schaden sowie das Katastrophenrisiko, welches für beide Module identisch ist.

Unter Solvency II ist bei der Segmentierung von Kranken-Versicherungsverpflichtungen nach Geschäftsbereichen (sog. Line of business = LoB) in die Bereiche Lebensversicherung (Kranken nach Art der Leben) und Nicht-Lebensversicherung (Kranken nach Art der Schaden) vorzunehmen.

Kapitalanlagen und Versicherungsaufsicht – aktuelle Entwicklungen

Ab 2016 gelten zwei Kreise des Aufsichtsrechtes:
S1-Unternehmen, das sind Pensionskassen und kleinere Versicherungen, die von Solvency II befreit sind. Kernstück stellt hier die Anlageverordnung dar. Im weiteren Sinne gehören zu diesem Kreis auch die berufsständischen Versorgungswerke sowie kommunale und kirchliche Versorgungskassen. Die jeweilige Länderaufsichten orientieren sich an der Anlageverordnung. Außerdem gibt es nun die S2-Unternehmen. Dazu zählen alle Solvency II unterstellten Versicherungsunternehmen.

Solvency II-Berichterstattung: Paradigmenwechsel bei Kapitalanlagen

Im Rahmen der Interim-Phase mussten die Versicherer europaweit erstmalig Anfang Juni 2015 eine Solvency II-Meldung an die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden abgeben. Damit ist – mit mehrjähriger – Verzögerung nun offiziell der Startschuss für das neue Aufsichtssystem für Versicherungsunternehmen gefallen.

Inflationsneutrale Bewertung in der Krankenversicherung

Zur Ermittlung der aus der Versicherungstechnik Kranken resultierenden Kapitalanforde­rungen hat sich die sogenannte „inflationsneutrale Bewertung“ etabliert. Mit diesem Verfahren ist den Unternehmen eine Bewertungsmethodik zur Verfügung gestellt, die dem speziellen Charakter der deutschen Krankenversicherung nach Art Leben Rechnung trägt und zudem dem ursprünglichen Ziel von Solvency II – einer möglichst einfachen Umsetzbarkeit – folgt.

Ermittlung der Kapitalanforderungen für das Spreadrisiko

Abgrenzung und Definition

“Spread” ist hier als zero-Spread (Z-spread) zu verstehen, welcher die konstante „add-on“ Rate über eine risikofreie Zinskurve darstellt. Er ist somit die von Investoren verlangte Kompensation für das Tragen der Kreditrisiken des Emittenten. Spread kann jedoch auch anders definiert werden. Zum Beispiel kann er auch als Bond-Yield-Spread ausgelegt werden, der dem Betrag der Bond-Yield-Kurve entspricht, der die Renditekurve einer ansonsten gleichen Anleihe, mit bspw. gleichem Fälligkeitsdatum, konstant übersteigt.

Ermittlung der Kapitalanforderungen für das Immobilienrisiko

Definition und Abgrenzung

Das Untermodul Immobilienrisiko misst die Risiken, die durch Volatilitäten des Immobilienmarktwertes entstehen. Aus der Perspektive von Solvency II sind nicht nur die als Kapitalanlage genutzten Immobilien einem Risiko ausgesetzt, sondern auch Immobilien, die als Sachanlage genutzt werden. Die Investition in Immobilien in Form eines Fonds oder dessen, was oft als Real Estate Investment Trust bezeichnet wird, ist eine Tätigkeit, deren Risikoexposition als aktienähnlich angesehen werden kann.