Prof. Dr. Torsten Rohlfs, Institut für Versicherungswesen TH Köln (Deutschland)
Risikomanagement
Mit Einführung von Solvency II wurde das Aufsichtsrecht im Hinblick auf die Corporate Governance erheblich ausgeweitet. Unter dem Abschnitt 3 „Geschäftsorganisation“ werden konkrete Aufgaben an den Vorstand im Hinblick auf mögliche Einrichtungspflichten gestellt. Demnach verlangt eine angemessene Geschäftsorganisation (Governance-System) eine solide und umsichtige Leitung des Unternehmens mit Anforderungen an
Schlüsselfunktionen
Nach § 7 Nr. 9 VAG wird als Funktion eine interne Kapazität innerhalb der Geschäftsorganisation zur Übernahme praktischer Aufgaben definiert. Ergänzend werden dann die Schlüsselfunktionen
Solvency II und die Geschäftsorganisation
Wir freuen uns Ihnen den Foliensatz zum Vortrag „Solvency II und die Geschäftsorganisation“ zur Verfügung zu stellen, in dem Professor Dr. Torsten Rohlfs vom Institut für Versicherungswesen von der Technischen Hochschule Köln auf dem SOLVARA-Anwendertreffen die gesetzliche Umsetzung der qualitativen Anforderungen an die Geschäftsorganisation im Rahmen von Solvency II verdeutlicht hat.
Die Organisationsstruktur
Schlüsselfunktion: Risikomanagementfunktion
Die Risikomanagementfunktion (auch Risikocontrollingfunktion) ist eine der vier Schlüsselfunktionen des Governance-Systems, die nach § 26 Abs. 8 VAG eingerichtet werden muss.
Gesetzliche Grundlagen
Die Regelungen zur Risikomanagementfunktion werden im Rahmen des unternehmensspezifischen Risikomanagementsystems behandelt und werden im Wesentlichen in folgenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften beschrieben:
Das Risikomanagementsystem
Einleitung
Jedes Unternehmen agiert unter Unsicherheit. Die Herausforderung für das Management besteht darin, zu entscheiden, wie groß die Unsicherheit im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit werden darf bzw. wie viel Risiko das Unternehmen bereit ist einzugehen. Der Unternehmenswert kann folglich durch unternehmerische Entscheidungen sowohl vermehrt als auch vermindert werden.
Der Umgang mit solchen Risiken erfolgt über das Risikomanagement:[1]
Schlüsselfunktion: Compliance-Funktion
Die Compliance-Funktion ist eine der vier Schlüsselfunktionen des Governance-Systems, die nach § 29 Abs. 1 S. 2 VAG eingerichtet werden muss.
Gesetzliche Grundlagen
Die Regelungen zur Compliance-Funktion werden auch im Rahmen des internen Kontrollsystems behandelt und werden im Wesentlichen in folgenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften beschrieben:
Rechtliche Anforderungen der Säule II
Schlüsselfunktion: Versicherungsmathematische Funktion
Die versicherungsmathematische Funktion ist eine der vier Schlüsselfunktionen des Governance-Systems, die nach § 31 Abs. 1 VAG eingerichtet werden muss.
Gesetzliche Grundlagen
Die Regelungen zur versicherungsmathematischen Funktion werden im Wesentlichen in folgenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften beschrieben: