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Die Bilanzmeldungen S.02.01, S.02.02 und S.03.01

Der Detailierungsgrad der Datenanforderungen für die Quantitative Reporting Templates (kurz: QRT) der Bilanzen (S.02.01, S.02.02 und S.03.01) ist nicht so ausgeprägt, wie beispielsweise für die Meldungen zu den Kapitalanlagen. Die Solvency II-Bilanz ist ein wichtiger Bestandteil für die Durchführung der Rahmenrichtlinien.

Quantitative Reporting Templates

Meldeformular der gehaltenen Beteiligungen

Das Meldeformular für die gehaltenen Beteiligungen (engl.: Participations held) enthält eine umfangreiche Auflistung aller Beteiligungen des Unternehmens. Zusätzlich liefert das Meldeformular einen Überblick über die Eigenmittelabzüge in Bezug auf die Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten. Durch diese detaillierten Auskünfte will EIOPA die Qualität der Eigenmittel verdeutlichen.

Das Meldeformular S.24.01 besteht aus insgesamt 7 Tabellen. Hier sind Informationen zu den Beteiligungen an verbundenen Unterneh­men,

Ermittlung der Kapitalanforderungen VT Kranken

Die Ermittlung der Kapitalanforderungen im Modul der Versicherungstechnik Kranken wurde im Hinblick auf QIS5 grundlegend überarbeitet. Für jeden einzelnen Vertrag ist nun zu entscheiden, ob er Charakter „nach Art der Leben“ oder „nach Art der Schaden“ hat. Das zu hinterlegende Solvenzkapital ergibt sich dann im Wesentlichen aus den für die jeweiligen Module VT Leben bzw. VT Nichtleben bekannten Ansätzen.

Ermittlung der Kapitalanforderungen VT Leben

Das aktuelle Standardmodell zur Ermittlung der Solvenzkapitalanforderungen zeichnet sich durch seinen modularen Aufbau aus, der sich über die Betrachtung der relevanten Risikokategorien und deren Teilrisiken ergibt. Unter Risikokategorien versteht EIOPA die fünf Hauptrisiken (VT Leben, VT Nichtleben, VT Kranken, Marktrisiko und Ausfallrisiko), die sich in die hierarchisch darunterliegenden Teilrisiken aufgliedern.