Meldewesen

Das aufsichtsrechtliche Meldewesen von Versicherungsunternehmen - Rund um das Jahr 2015

Wir freuen uns Ihnen den Foliensatz zum Vortrag „Das aufsichtsrechtliche Meldewesen von Versicherungsunternehmen - Rund um das Jahr 2015“ zur Verfügung stellen, den Frau Magister Sonja Lang von der FMA zu aktuellen Meldepflichten in diesem Jahr gehalten hat.

Das aufsichtsrechtliche Meldewesen von Versicherungsunternehmen

Rund um das Jahr 2015.

  • Die Meldungen im Überblick
  • Der Meldeprozess
  • Incoming Plattform
  • Wer meldet was?
  • Tool for Undertakings (T4U)
  • Das Meldewesen im VAG 2016

Die Offenlegungspflichten im Überblick – Qualitative Berichterstattung

Das aufsichtsrechtliche Berichtswesen nach Solvency II – ursprünglich definiert im Consultation Paper 58 – fordert ein differenzierteres Reporting, das deutlich über einen Bericht zur Solvenzlage hinausgeht.

Die planmäßige Berichterstattung der Versicherungsunternehmen an die Versicherungs-aufsicht erfolgt über das regelmäßige Regular Supervisory Reporting (kurz: RSR) .

Das Aufsichtsberichtswesen (Regular Supervisory Reporting – kurz: RSR)

Die planmäßige Berichterstattung vom Versicherungsunternehmen an die Versicherungsaufsicht erfolgt über den Aufsichtsbericht (Artikel 35, Rahmenrichtlinie). Er ist auf jährlicher Basis als qualitativer Bericht zu erstellen und soll insbeson­dere als Grundlage für das aufsichtliche Überprü­fungsverfahren (Supervisory Review Process) sowie für den Dialog zwischen Versicherungs­aufsicht und Versicherungsunternehmen dienen.

Versicherungstechnik Nicht-Leben

Die Quantitative Reporting Templates (QRT) für die Versicherungstechnik Nicht-Leben (TP-E1 – TP-E7) erfordern umfangreiche Angaben von Informationen zum Nicht-Leben-Geschäft. Hierzu gehören unter anderem Angaben zu den Rückstellungen, den zukünftigen Cashflows und den verschiedenen Abwicklungsdreiecken. Durch diese differenzierten Meldungen soll die Versicherungstechnik vollständig abgebildet werden, um eine marktnahe Darstellung über die Lage des Unternehmens erhalten zu können.

Informationsübermittlung an die nationalen Aufseher

Wir freuen uns Ihnen den Foliensatz zum Vortrag „Informationsübermittlung an die nationalen Aufseher“ zur Verfügung zu stellen, in dem Herr Mag. Harald Unger von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) sich schwerpunktmäßig mit den aktuellen Bestimmungen der Säule 3 am 28.11.2013 beschäftigte hat.

Informationsübermittlung an die nationalen Aufseher

Aktuelle Bestimmungen der Säule 3.

Mag. Harald Unger (Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am 28.11.2013 in Wien

Meldeformular der gehaltenen Beteiligungen

Das Meldeformular für die gehaltenen Beteiligungen (engl.: Participations held) enthält eine umfangreiche Auflistung aller Beteiligungen des Unternehmens. Zusätzlich liefert das Meldeformular einen Überblick über die Eigenmittelabzüge in Bezug auf die Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten. Durch diese detaillierten Auskünfte will EIOPA die Qualität der Eigenmittel verdeutlichen.

Das Meldeformular S.24.01 besteht aus insgesamt 7 Tabellen. Hier sind Informationen zu den Beteiligungen an verbundenen Unterneh­men,

Berichterstattung nach Solvency II - Herausforderungen für die Datenhaltung

Wir freuen uns Ihnen den Foliensatz zum Vortrag „Berichterstattung nach Solvency II - Herausforderungen für die Datenhaltung“, den Andreas Penzel (Steria Mummert ISS GmbH) auf der 3. EUROFORUM-Jahrestagung „Anlageverordnung & Solvency II“ am 24. Januar 2013 in Köln gehalten hat, anbieten zu können.

Berichterstattung nach Solvency II

Herausforderungen für die Datenhaltung

  • 24.01.2013
  • Andreas Penzel