Standardformel
Stornorisiko Nichtleben
Das Stornorisiko bildet zusammen mit dem Prämien- und Reserverisiko sowie dem Katastrophenrisiko das versicherungstechnische Risiko Nichtleben. Es stellt die Unsicherheit des Fortbestehens von Erst- und Rückversicherungsverträgen für Nichtleben dar.
Das operationelle Risiko
Gemäß Art. 13 Nr. 33. SII-RL i.V.m. Art. 101 Abs. 4 SII-RL adressiert das operationelle Risiko die Gefahr, dass Verluste aus dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitern oder Systemen, durch externe Ereignisse oder Rechtsrisiken entstehen. Reputationsrisiken und Risiken, die aus strategischen Entscheidungen erwachsen, fallen hingegen nicht unter das operationelle Risiko.
Die Bestimmung der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko gemäß Art. 204 Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 wird in Abbildung 1 dargestellt.
Katastrophenrisiko Nichtleben
Das Katastrophenrisiko Nichtleben bildet zusammen mit dem Prämien- und Reserverisiko Nichtleben sowie dem Stornorisiko Nichtleben das versicherungstechnische Risiko Nichtleben. Das Katastrophenrisiko wird unter Solvency II in vier Submodule aufgeteilt:
Ermittlung des Gegenparteiausfallrisikos
Unter Gegenparteiausfallrisiko versteht man das Verlustrisiko aufgrund von unerwarteten Ausfällen oder Verschlechterungen der Bonität einer unabhängigen Gegenpartei bezogen auf ein Jahr. Dazu gehören