Eigenmittel

Lebensversicherer weiterhin mit sehr unterschiedlichen Solvenzquoten

Pressemitteilung

Anstieg um 63 Prozentpunkte im regulatorischen Nachweis

Köln, den 9. Mai 2018 – Anfang dieser Woche mussten die Versicherer zum zweiten Mal der breiten Öffentlichkeit mitteilen, wie es um ihre Eigenmittelausstattung und Risikosituation unter Solvency II bestellt ist. Aufgrund der Garantiezinsbelastungen im Niedrigzinsumfeld ziehen hier vor allem Lebensversicherer die Aufmerksamkeit auf sich. Viele, aber nicht alle, konnten mit einem Anstieg der Solvenzquoten aufwarten.

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der „IVW Privat AG“ – Teil 3

Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt, wobei in der ersten Säule konkret die quantitativen Anforderungen zur Ermittlung der benötigten und der verfügbaren Eigenmittel spezifiziert werden.

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der „IVW Privat AG“ – Teil 2

Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt, wobei in der ersten Säule konkret die quantitativen Anforderungen zur Ermittlung der benötigten und der verfügbaren Eigenmittel spezifiziert werden.

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der „IVW Leben AG“

Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt, wobei in der ersten Säule konkret die quantitativen Anforderungen zur Ermittlung der benötigten und der verfügbaren Eigenmittel spezifiziert werden.

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der „IVW Privat AG“ – Teil 1

Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt, wobei dieses Regelwerk auf drei Säulen mit quantitativen, qualitativen sowie Publikations- bzw. Transparenzanforderungen beruht.

Interview mit Dr. Frank Grund

Dieses Interview über das Regelwerk zur Eigenmittel-ausstattung unter Solvency II hat Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), unserem Portalpartner ASSEKURATA gewährt.

Das neue Regelwerk zur Eigenmittelausstattung unter Solvency II ist nun seit Anfang 2016 offiziell in Kraft. Es erlaubt den Versicherern die Anwendung so genannter Übergangsmaßnahmen. Was genau verbirgt sich dahinter?

Die Eigenmittelmeldungen S.23.01 – S.23.04

Für die Eigenmittel müssen viele Informationen gemeldet werden. Diese umfangreichen Abfragen von Informationen zu den Eigenmitteln der Unternehmen wurden auf vier Meldeformulare aufgeteilt. Durch diese detaillierten Auskünfte will EIOPA eine marktnahe Analyse der vorhandenen Eigenmittel einrichten. Die Absicht hierfür ist die Auflistung von Qualität und Quantität der Eigenmittel für mögliche Einschätzungen, ob dem Unternehmen im Falle unerwarteter Ereignisse genügend Eigenmittel zur Erhaltung der Solvenz zur Verfügung stehen.

Eigenkapitalfreisetzung durch die Abgabe von Altgeschäft (Run-off)

Eigenkapital wird zu einem sehr knappen Gut

Für die Versicherungsunternehmen wird der Kernnutzen von Solvency II darin liegen, das eigene Geschäftsmodell aus einer neuen Perspektive zu analysieren. Völlig unabhängig von der Rechts- und Finanzierungsform wird Eigenkapital zum kritischen Produktionsfaktor für das Kernprodukt der Versicherer, die Risikotragung, werden.