Standardformel

Prämienrisiko Kranken nach Art der Nichtleben

Das Prämienrisiko bildet zusammen mit dem Reserverisiko und dem Stornorisiko das versicherungstechnische Risiko Kranken nach Art der Nichtleben. Es bildet die aus der zukünftigen Gefahrentragung resultierenden Schwankungen der Schadenlast ab und wird unter Solvency II standardmäßig durch eine Lognormalverteilung beschrieben, deren Streuung über Marktdaten ermittelt wird.

Reserverisiko Kranken nach Art der Nichtleben

Das Reserverisiko bildet zusammen mit dem Prämienrisiko und dem Stornorisiko das versicherungstechnische Risiko Kranken nach Art der Nichtleben. Es wird unter Solvency II standardmäßig durch eine Lognormal-Verteilung beschrieben, deren Streuung teils unternehmensindividuell, teils über Marktdaten ermittelt werden kann. Zusammen mit dem Prämienrisiko bildet es den zufallsbehafteten Anteil für die rechnerische Bestimmung der Eigenkapitalanforderung in diesem Bereich.

Die Solvenzkapitalanforderung

Die Solvenzkapitalanforderung (SCR, Solvency Capital Requirement) wird grundsätzlich mit Hilfe einer Standardformel oder eines internen Modells bestimmt. Bei der Standardformel handelt es sich um ein durch delegierte Rechtsakte und technische Durchführungs- und Regulierungsstandards spezifiziertes Modell, welches die Risiken und sonstigen Gegebenheiten eines Versicherungsunternehmens schematisch abbilden soll. Ein internes Modell wird von einem Versicherungsunternehmen bzw. einer Versicherungsgruppe selbst entwickelt und von den Aufsichtsbehörden genehmigt.

Modul „Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern“

Das Modul „Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern“ ist ein Bestandteil der Standardformel zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung. Es berücksichtigt gemäß § 108 Abs. 1 VAG bzw. Art. 108 SII-RL einen möglichen Ausgleich von unerwarteten Verlusten durch eine gleichzeitige Reduzierung der versicherungstechnischen Rückstellungen (in Form einer Reduzierung der zukünftigen Überschussbeteiligung) und latenter Steuern.

Das Risiko Kranken nach Art der Schaden

Das versicherungstechnische Risiko der Krankenversicherung ist unterteilt in Krankenversicherung nach Art der Leben und Krankenversicherung nach Art der Schaden sowie das Katastrophenrisiko, welches für beide Module identisch ist.

Unter Solvency II ist bei der Segmentierung von Kranken-Versicherungsverpflichtungen nach Geschäftsbereichen (sog. Line of business = LoB) in die Bereiche Lebensversicherung (Kranken nach Art der Leben) und Nicht-Lebensversicherung (Kranken nach Art der Schaden) vorzunehmen.

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der „IVW Privat AG“ – Teil 3

Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt, wobei in der ersten Säule konkret die quantitativen Anforderungen zur Ermittlung der benötigten und der verfügbaren Eigenmittel spezifiziert werden.

Solvenzkapitalanforderungen am Beispiel des Datenmodells der „IVW Privat AG“ – Teil 2

Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen eingeführt, wobei in der ersten Säule konkret die quantitativen Anforderungen zur Ermittlung der benötigten und der verfügbaren Eigenmittel spezifiziert werden.