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Ermittlung der Kapitalanforderungen für das Zinsrisiko

Beim Zinsrisiko handelt es sich um das Risiko, das sich auf Wertveränderungen der Basiseigenmittel bezieht aufgrund von Bewegungen der risikolosen Basiszinskurve. Bei der Kapitalanforderung für das Zinsrisiko handelt es sich um den größeren Verlust der Basis-Eigenmittel der sich gegenüber der risikoneutralen Bewertung in zwei Schockszenarien ergäbe, nämlich den Szenarien Zinsanstieg und Zinsrückgang.

Prämienrisiko Nichtleben

Das Prämienrisiko Nichtleben bildet zusammen mit dem Reserverisiko, dem Katastrophenrisiko und dem Stornorisiko das versicherungstechnische Risiko Nichtleben. Es bildet die aus der zukünftigen Gefahrentragung resultierenden Schwankungen der Schadenlast ab und wird unter Solvency II standardmäßig durch eine Lognormalverteilung beschrieben, deren Streuung über Marktdaten ermittelt wird.

Ermittlung der Kapitalanforderungen für das Konzentrationsrisiko

Das Konzentrationsrisiko wird in der Delegierten Verordnung als Marktrisikokonzentrationen bezeichnet. Als Element des Marktrisikos hat das Konzentrationsrisiko im Allgemeinen eine geringere Bedeutung hinsichtlich der Solvenzkapitalanforderung als beispielsweise das Aktien- oder Zinsrisiko.

Ermittlung der Kapitalanforderungen für das Fremdwährungsrisiko (Wechselkursrisiko)

Das Fremdwährungsrisiko gestaltet sich hinsichtlich der Ermittlung der daraus resultierenden Kapitalanforderung als wenig komplex. Die Kapitalanforderung für das Fremdwährungsrisiko als Bestandteil des Marktrisikos hat im Allgemeinen einen geringen Anteil an der Gesamtkapitalanforderung für das Marktrisiko.

Ermittlung der Kapitalanforderungen für das Immobilienrisiko

Definition und Abgrenzung

Das Untermodul Immobilienrisiko misst die Risiken, die durch Volatilitäten des Immobilienmarktwertes entstehen. Aus der Perspektive von Solvency II sind nicht nur die als Kapitalanlage genutzten Immobilien einem Risiko ausgesetzt, sondern auch Immobilien, die als Sachanlage genutzt werden. Die Investition in Immobilien in Form eines Fonds oder dessen, was oft als Real Estate Investment Trust bezeichnet wird, ist eine Tätigkeit, deren Risikoexposition als aktienähnlich angesehen werden kann.

Risikomindernde Wirkung der zukünftigen Überschussbeteiligung

Die zukünftige Überschussbeteiligung kann einen wichtigen Einfluss auf das Risikokapital eines Versicherungsunternehmens haben. Sie ist der Höhe nach nicht garantiert und kann so in einer Stressbetrachtung unter Beachtung der rechtlichen Mindestanforderungen zum Verlustausgleich herangezogen werden. Daraus erklärt sich ihre risikomindernde Wirkung für die szenariobasierten Berechnungen der Kapitalanforderungen.