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Das Aufsichtsberichtswesen (Regular Supervisory Reporting – kurz: RSR)

Die planmäßige Berichterstattung vom Versicherungsunternehmen an die Versicherungsaufsicht erfolgt über den Aufsichtsbericht (Artikel 35, Rahmenrichtlinie). Er ist auf jährlicher Basis als qualitativer Bericht zu erstellen und soll insbeson­dere als Grundlage für das aufsichtliche Überprü­fungsverfahren (Supervisory Review Process) sowie für den Dialog zwischen Versicherungs­aufsicht und Versicherungsunternehmen dienen.

Das operationelle Risiko

Gemäß Art. 13 Nr. 33. SII-RL i.V.m. Art. 101 Abs. 4 SII-RL adressiert das operationelle Risiko die Gefahr, dass Verluste aus dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitern oder Systemen, durch externe Ereignisse oder Rechtsrisiken entstehen. Reputationsrisiken und Risiken, die aus strategischen Entscheidungen erwachsen, fallen hingegen nicht unter das operationelle Risiko.

Die Bestimmung der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko gemäß Art. 204 Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 wird in Abbildung 1 dargestellt.

Reserverisiko Nichtleben

Das Reserverisiko bildet zusammen mit dem Prämienrisiko, dem Katastrophenrisiko und dem Stornorisiko das versicherungstechnische Risiko Nichtleben. Es wird unter Solvency II standardmäßig durch eine Lognormal-Verteilung beschrieben, deren Streuung teils unternehmensindividuell, teils über Marktdaten ermittelt werden kann. Zusammen mit dem Prämienrisiko bildet es den zufallsbehafteten Anteil für die rechnerische Bestimmung der Eigenkapitalanforderung in diesem Bereich.

Ermittlung der Kapitalanforderungen für das Spreadrisiko

Abgrenzung und Definition

“Spread” ist hier als zero-Spread (Z-spread) zu verstehen, welcher die konstante „add-on“ Rate über eine risikofreie Zinskurve darstellt. Er ist somit die von Investoren verlangte Kompensation für das Tragen der Kreditrisiken des Emittenten. Spread kann jedoch auch anders definiert werden. Zum Beispiel kann er auch als Bond-Yield-Spread ausgelegt werden, der dem Betrag der Bond-Yield-Kurve entspricht, der die Renditekurve einer ansonsten gleichen Anleihe, mit bspw. gleichem Fälligkeitsdatum, konstant übersteigt.