Das Prämienrisiko Nichtleben bildet zusammen mit dem Reserverisiko, dem Katastrophenrisiko und dem Stornorisiko das versicherungstechnische Risiko Nichtleben. Es bildet die aus der zukünftigen Gefahrentragung resultierenden Schwankungen der Schadenlast ab und wird unter Solvency II standardmäßig durch eine Lognormalverteilung beschrieben, deren Streuung über Marktdaten ermittelt wird.
Grundlegendes zum Prämienrisiko Nichtleben
Eine für die Bestimmung der Eigenkapitalanforderung wesentliche Größe in der Versicherungstechnik Nichtleben ist die ihrem Charakter nach zufällige Schwankung der Schadenregulierungsaufwendungen (inklusive der Verwaltungskostenanteile) um die Best Estimate Prämienrückstellung. Grundlagen der Berechnung bilden das Volumenmaß und eine auf Marktdaten beruhende Standardabweichung, die je nach Geschäftsbereich tabellarisch hinterlegt ist (siehe Artikel 115-117 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2015/35). Diese Standardabweichungen wurden mit der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2019/981 vom 8. März 2019 für die Geschäftsbereiche Kredit und Kaution, Rechtsschutz und Beistandsleistung verändert. Diese Veränderungen sind Teil des Ergebnisses des SCR-Reviews 2018 (erste Überprüfung der Standardformel). Die Standardabweichung für das Prämienrisiko wird dargestellt durch das Produkt aus der marktspezifischen Standardabweichung und einem Korrekturfaktor, welcher die aktuelle nicht-proportionale Rückversicherungsstruktur des Unternehmens berücksichtigen soll. Bei den Geschäftsbereichen Kfz-Haftpflicht, Feuer- und Sachversicherung sowie bei der allgemeinen Haftpflicht beträgt er bei vorhandener nicht-proportionaler Rückversicherungsstruktur 80 %, für alle anderen Geschäftsbereiche 100 %. Hat das Versicherungsunternehmen keine nicht-proportionale Rückversicherungsstruktur, so wird der Wert des Korrekturfaktors auf 100 % festgelegt (siehe Artikel 117, Absatz 3 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2015/35).
Marktspezifische Standardabweichungen nach Geschäftsbereichen zur Bestimmung des Prämienrisikos
Geschäftsbereich | Standardabweichungen |
---|---|
Kfz-Haftpflicht | 10 % |
Kfz sonstige | 8 % |
Transport- und Luftfahrt | 15 % |
Feuer- und Sachversicherung | 8 % |
Haftpflicht | 14 % |
Kredit- und Kaution | 19 % |
Rechtsschutz | 8,3 % |
Beistandsleistung | 6,4 % |
Sonstige Versicherungen | 13 % |
nicht-prop. RV Haftpflicht | 17 % |
nicht-prop. RV Transport- und Luftfahrt | 17 % |
nicht-prop. RV Sach | 17 % |
Neben den marktspezifischen Parametern kann ein Versicherungsunternehmen auch unternehmens-spezifische Parameter verwenden (siehe Artikel 218 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2015/35). Dies ist möglich für die Standardabweichungen des Netto- und Brutto-Prämienrisikos sowie für den Anpassungsfaktor zur Berücksichtigung von nicht-proportionaler Rückversicherungsstruktur beim Brutto-Prämienrisiko. Letztgenannter Parameter darf allerdings nicht gleichzeitig mit dem Parameter für die Standardabweichung des Brutto-Prämienrisikos in einem Geschäftsbereich ersetzt werden. Des Weiteren besteht die Auflage, diese unternehmensspezifischen Parameter entsprechend durch die Aufsicht genehmigen zu lassen (siehe Artikel 218 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2015/35).
Berechnung des Prämienrisiko Nichtleben
Das Volumenmaß setzt sich aus dem Maximum der geschätzten verdienten Netto-Prämieneinahmen im 1. Folgejahr und der verdienten Netto-Prämieneinnahmen des Geschäftsjahres zusammen, addiert mit dem erwarteten Barwert zukünftiger Netto-Prämienzahlungen aus bestehenden Verträgen ab dem 2. Folgejahr und dem erwarteten Barwert zukünftiger Netto-Prämienzahlungen aus Verträgen, die im 1. Folgejahr geschlossen werden. Bei dem Barwert zukünftiger Netto-Prämienzahlungen, die im 1. Folgejahr geschlossen werden, gehen die Prämien nur mit dem Betrag in Höhe von 30% ein, sofern die ursprüngliche Laufzeit derartiger Verträge mehr als ein Jahr beträgt.
Zur Berechnung des SCRnl prem and res wird das Prämienrisiko darüber hinaus zusätzlich mit dem Reserverisiko Nichtleben zusammengeführt. Dazu werden zunächst die beiden Volumenmaße unter Berücksichtigung geographischer Diversifikation zum gemeinsamen Volumenmaß zusammengefasst. Ferner wird angenommen, dass sich das Prämien- und das Reserverisiko gegenseitig beeinflussen. Deshalb wird bei der Berechnung der gemeinsamen Standardabweichung eine Korrelation pro Geschäftsbereich vorgegeben. Im Anschluss erfolgt die Berechnung des SCR durch die im Artikel 115 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2015/35 vorgegebene Formel:
SCRnl prem and res = 3 · σnl · Vnl
SCRnl prem and res steht für die Kapitalanforderung aus dem Prämien- und Reserverisiko.
σnl ist die gemeinsame Standardabweichung.
Vnl wird das gemeinsame Volumenmaß bezeichnet.
Das Prämienrisiko wird zusammen mit dem Reserverisiko im Meldeformular S.26.05 ausgewiesen. Grundlegend für die Berechnung sind die Volumenmaße und Standardabweichungen des Prämien- und Reserverisikos sowie beim Prämienrisiko zusätzlich der Entlastungsfaktor zur Berücksichtigung nicht-proportionaler Rückversicherungsstrukturen. Weitere Angaben werden für die Meldung nicht benötigt.
Hintergrundinformationen
Der vorliegende Beitrag basiert auf der folgenden Quelle:
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/35 DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
Alle Aussagen in dem Artikel sind vorbehaltlich etwaigen Verständnis- und Übersetzungsfehlern.